Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen – Bilanz der vergangenen Woche (10.-17.10.2022)

Mit der Fortsetzung flächendeckender Kontrollen behält das Polizeipräsidium Mittelfranken die aktuellen Infektionsschutzbestimmungen weiterhin im Blick. In Abstimmung mit den örtlich zuständigen Verwaltungsbehörden und Verkehrsdienstleistern führten Einsatzkräfte der Polizei in der vergangenen Woche (10.-17.01.2022) erneut zahlreiche Überprüfungen durch. Alleine 615 Kontrollen entfielen dabei auf das zurückliegende Wochenende. Im gesamten Wochenverlauf nahmen Polizeibeamte in Mittelfranken 926 entsprechende Überprüfungen vor. Der Schwerpunkt der polizeilichen Kontrolltätigkeit liegt weiterhin auf den Bereichen der Gastronomie sowie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Bei der Kontrolle von 461 gastronomischen Betrieben brachten die Einsatzkräfte insgesamt 26 Verstöße zur Anzeige. 15 Personen ignorierten die Maskenpflicht. Die Missachtung der 2G-Regelung war in elf Fällen Grund für eine polizeiliche Anzeigenerstattung bei den zuständigen Verwaltungsbehörden. Neben Maskenpflicht und 2G-Reglung bieten auch Verstöße gegen die in der Gastronomie ab 22:00 Uhr geltende Sperrstunde immer wieder Anlass für das Einschreiten der Polizei. Beispielsweise hielten sich in Lauf a. d. Pegnitz am Samstag (15.01.2022) um 22:30 Uhr noch rund 40 Personen in einer Gaststätte am Marktplatz auf. In Bad Windsheim registrierte die Polizei bei einer Kontrolle gegen 23:00 Uhr 30 Gäste in einem Lokal in der Matthäus-Merian-Straße. Dort mussten die Beamten an diesem Abend gleich zweimal vorstellig werden, um den Betrieb der Gaststätte endgültig einzustellen. In beiden Fällen erstattet die Polizei Anzeigen gegen den jeweiligen Gastronom. Für derartige Verstöße gegen die Sperrstunde ist ein Bußgeld von 5000 Euro vorgesehen. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kontrollierten die Einsatzkräfte in der vergangenen Woche lediglich zwei Personen, die gegen die 3G-Regelung verstießen. Fahrgäste ohne Maske mussten hingegen in 25 Fällen angezeigt werden. Neben den Verstößen in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen musste die Polizei in Nürnberg in der Nacht auf Sonntag (16.01.2022) bei einer größeren Privatfeier tätig werden. Nachdem um kurz nach Mitternacht eine Meldung über eine Ruhestörung bei der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte eingegangen war, suchten Beamte die betroffene Wohnung in der Innenstadt auf. Dort feierten rund 50 Personen eine Party. Um der Kontrolle durch die Polizei zu entgehen, schlossen sich mehrere der Partygäste in der Toilette ein oder sprangen vom Balkon. Letztlich konnten die Polizeistreifen die Identität von 46 Anwesenden feststellen, die nun jeweils wegen eines Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen zur Anzeige gebracht werden. Erstellt durch: Michael Konrad Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro - Pressestelle Richard-Wagner-Platz 1 D-90443 Nürnberg E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Erreichbarkeiten: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 17:00 Uhr Telefon: +49 (0)911 2112 1030 Telefax: +49 (0)911 2112 1025 Freitag 07:00 bis 15:00 Uhr Telefon: +49 (0)911 2112 1030 Telefax: +49 (0)911 2112 1025 Sonntag 11:00 bis 14:00 Uhr Telefon: +49 (0)911 2112 1030 Telefax: +49 (0)911 2112 1025 Außerhalb der Bürozeiten: Telefon: +49 (0)911 2112 1553 Telefax: +49 (0)911 2112 1525 Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet: