15-Jähriger mit verbotenem „Einhandmesser“ unterwegs

2 weitere Medieninhalte Delmenhorst / Hauptbahnhof Bremen, 18.01.2022 / 11:55 Uhr Bundespolizisten haben einen 15-jährigen Jungen im Bremer Hauptbahnhof in Gewahrsam genommen. Teils aus Unkenntnis hatte er mehrere Vergehen begangen. Eltern sollten ihre Kinder vor Nachahmungen warnen. Zunächst hatte der Junge im Zug von Delmenhorst nach Bremen ein verfälschtes Jugendticket vorgezeigt, weswegen der Zugbegleiter wegen des Verdachts der Leistungserschleichung und Urkundenfälschung die Bundespolizei informierte. Gegenüber den Beamten nannte der 15-Jährige einen falschen Namen. So musste er zum Auffinden von Ausweispapieren durchsucht werden. Dabei wurde nicht nur seine Identität ermittelt, sondern ein Einhandmesser sichergestellt. Das Führen solcher Messer in der Öffentlichkeit ist nach dem Waffengesetz verboten, weil sie mit nur einer Hand blitzartig aufgeklappt und ihre Klingen gleichzeitig arretiert werden können. Das Führen ist auch für Erwachsene verboten. Seine Eltern wurden informiert und der Junge mit Anzeigen entlassen. In diesem Zusammenhang rät die Bundespolizei Eltern dazu, ihre Kinder vor vermeintlichen "Kavaliersdelikten" zu warnen und besonders darauf zu achten, dass sie nicht mit gefährlichen Gegenständen unterwegs sind. In einem vergleichbaren Fall waren drei Jungen (14, 14, 15) am 15.01.2022 im Bremer Hauptbahnhof von Bundespolizisten gestoppt worden, weil sie mit täuschend echt aussehenden Softair-Pistolen unterwegs waren. Solche "Anscheinswaffen" verunsichern Passanten und können Polizeieinsätze auslösen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bremen Pressesprecher Holger Jureczko Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0173 678 3390 E-Mail: bpoli.bremen.oea@polizei.bund.de