BPOL NRW: Wegen verbotener Waffe für 20 Tage in Haft – Bundespolizei nahmen den 56-Jährigen fest

Gestern Nachmittag (17. Januar) überprüften Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen bulgarischen Staatsbürger. Dabei stellten sie einen Haftbefehl wegen des Führens einer verbotenen Waffe fest. Gegen 15:30 Uhr hielten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen 56-Jährigen an. Im Rahmen der Kontrolle recherchierten sie, dass ein bayrisches Gericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt hatte. Polizisten hatten den Mann im Jahre 2020 nahe der tschechischen Grenze kontrolliert. Damals führte er ein verbotenes Springmesser mit sich. Dafür verurteilte das Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz den Mann zu 20 Tagen Freiheitsstrafe. Eine Ersatzgeldstrafe über 2000 Euro konnte der Mann nicht bezahlen, weswegen Bundespolizisten den Mann festnahmen und in eine Justizvollzuganstalt brachten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Hendric Bagert Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.