Versammlungsgeschehen im Polizeipräsidium Schwaben Süd/West am Montag
PP SCHWABEN SÜD/WEST. Erneut fanden am Montag, den 17.01.2022, zahlreiche Demonstrationen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West statt. Bei insgesamt 26 bekannt gewordenen Versammlungen schätzte die Polizei die Teilnehmerzahl insgesamt auf etwa 6.775 Personen.
Die Bandbreite der Versammlungen reichte von angemeldeten stationären Versammlungen bis hin zu nicht angemeldeten Aufzügen. Die Polizei setzte insbesondere dort Einsatzschwerpunkte, wo es in der Vergangenheit zu Verstößen beispielsweise gegen Allgemeinverfügungen kam, die Versammlungsteilnehmer in größerem Ausmaß für Verkehrsbehinderungen sorgten oder sich nicht an Mindestabstände oder die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hielten.
Zahlenmäßig fanden die größten Versammlungen von Kritikern der Corona-Politik in Ulm/Neu-Ulm mit rund 2.000 Personen, in Mindelheim mit circa 1.200 und in Krumbach mit etwa 580 Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern statt. Bei zwei angezeigten Gegenversammlungen wurden in Mindelheim 220 und in Memmingen 20 Personen gezählt.
In Kempten erließ die Versammlungsbehörde eine Allgemeinverfügung mit Zuweisung einer stationären Versammlungsörtlichkeit. Entgegen dieser Vorgabe zogen rund 300 Personen unter Missachtung der Anweisungen der Polizei durch die Innenstadt von Kempten. In der Folge leitete die Polizei fast 40 Verfahren ein. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens steht die Polizei in engem Austausch mit der Stadt Kempten.
Insgesamt leitete die Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West mehr als 40 Verfahren ein, die Mehrzahl davon wegen Verstößen gegen die erlassenen Allgemeinverfügungen oder die Maskenpflicht. Von mehreren Dutzend weiteren Personen stellten die Einsatzkräfte noch die Identitäten fest oder erteilten Platzverweise. In drei Fällen kam es zu Beleidigungen.
Die Anmeldung von Versammlungen ist nicht nur im Sinne des Versammlungsrechts vorgeschrieben, sondern hat zweifelsohne auch klare Vorteile für die Versammlungsteilnehmer und -organisatoren. Zum Schutz sowohl der Teilnehmer als auch unbeteiligter Personen, kann die Versammlungsbehörde in enger Abstimmung mit der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden entsprechende Verkehrsmaßnahmen treffen. Beispielsweise können Aufzugswege vordefiniert oder Versammlungsörtlichkeiten je nach Teilnehmerzahl großräumig freigehalten werden. So können Versammlungsteilnehmer als auch Unbeteiligte vor Verkehrs- und Infektionsgefahren bewahrt werden.
(PP Schwaben Süd/West)
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Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).