Polizei Bielefeld bereitet sich auf mehrere Versammlungen am 21.01.2022 in der Innenstadt vor
SI / Bielefeld / Mitte - Am Freitag, 21.01.2022, wird das Polizeipräsidium Bielefeld mit verstärkten Kräften im Einsatz sein und mehrere Versammlungen im Zusammenhang mit pandemiekritischen Themen begleiten. Die Polizei geht von einem friedlichen Verlauf der Versammlungen aus.
Bei der Polizei Bielefeld wurde bislang eine Versammlung mit Aufzug zu einem regierungs- und coronakritischen Thema angezeigt. Der Verlauf und die Art der Durchführung sind Gegenstand eines noch ausstehenden Kooperationsgespräches. Darüber hinaus werden zwei weitere Anzeigen mit gleichem Themenbezug erwartet, die mit Aufrufen über den Messangerdienst Telegram korrespondieren.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen geht die Polizei von einer hohen Mobilisierung aus und rechnet mit einer hohen Anzahl von regierungs- und coronakritischen Versammlungsteilnehmern in der Bielefelder Innenstadt.
Nach oberverwaltungsgerichtlicher Entscheidung hat das Unterlassen einer Anzeige oder die Beendigung einer Versammlung nicht den Verlust des Schutzes der Versammlungsfreiheit zur Folge. In diesen Fällen finden die Vorschriften des Versammlungsgesetzes und der CoronaSchVO Anwendung.
Unter dem Motto "Bielefeld nimmt Platz" hat das "Bündnis gegen Rechts" insgesamt fünf Standkundgebungen im Zeitraum 17:30 Uhr bis 21:00 Uhr auf dem der Innenstadt zugewandten Seite des Kesselbrinks, dem Vorplatz Altes Rathaus, dem Siegfriedplatz, an der Teutoburger Straße sowie der Obernstraße Einmündung Waldhof angezeigt.
Eine weitere Versammlung hat "Die Partei" für den Zeitraum 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr auf dem Vorplatz Altes Rathaus unter dem Motto "Mahnwache gegen Wahnmache" angezeigt.
Die Versammlungsorte der bereits kooperierten Versammlungsflächen sind durch andere, noch nicht angezeigte oder kooperierte Versammlungen nicht nutzbar.
Die Polizei Bielefeld wird mit starken Kräften im Einsatz sein. Ziel polizeilicher Maßnahmen ist es, dass alle Versammlungen störungsfrei durchgeführt werden können. Hierzu zählt insbesondere, dass ein Aufeinandertreffen gegnerischer Gruppen verhindert wird.
Gemeinsam mit Beschäftigten der Ordnungsbehörde beabsichtigen Polizeikräfte Verstöße gegen die CoronaSchVO zu verfolgen. Gemäß aktueller CoronaSchVO (16.01.2022) gilt bei Versammlungen im Freien grundsätzlich die Maskenpflicht, wenn keine Zugangskontrollen zum Versammlungsort erfolgen. Bei mehr als 750 Teilnehmern gilt die 3G-Pflicht. Für den Versammlungsleiter besteht unter anderem die Verpflichtung, die Einhaltung der 3G-Regel am Versammlungsort stichprobenartig zu kontrollieren.
Die Polizei wird alles tun, um einen friedlichen Protest zu schützen und appelliert an die Versammlungsteilnehmer: Grenzen Sie sich von gewaltbereiten und gewalttätigen Personen ab! Halten Sie sich an die Anweisungen der Polizei.
Beeinträchtigungen durch die angemeldeten Versammlungen sind für Anwohner und Anliegerverkehr in der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 22.00 Uhr durch erforderliche Sperrstellen der Polizei sowie auch zeitlich begrenzte verkehrsregelnde Maßnahmen leider nicht zu vermeiden. Die Polizei wird alles tun, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Dennoch empfehlen wir, das Stadtgebiet mit Fahrzeugen für den Zeitraum der Versammlungen zu meiden.
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