Verkehrsdelikte im Bereich Hemmoor

Bei Kontrollen des Polizeikommissariats Hemmoor fielen in den vergangenen Tagen gleich mehrere Fahrzeugführer im Straßenverkehr auf. Am Dienstag (18.01.2022) hielten die Beamten gegen 07:30 Uhr einen Pkw-Fahrer in der Zentrumstraße an. Bei dem 27-jährigen Fahrer eines Mercedes stellte die Polizei typische Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum fest. Dem Mann aus Hemmoor wurde eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Gegen 18:00 Uhr wurde ein E-Scooter-Fahrer an der B 73 in der Wingst angehalten. Auch hier wurde die Polizei im Rahmen der Kontrolle durch entsprechende körperliche Anzeichen auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum vor der Fahrt aufmerksam. In diesem Fall wurden bei einer Durchsuchung der mitgeführten Sachen des 18-jährigen Mannes aus Oyten auch Betäubungsmittel aufgefunden. Auch dieser Fahrer muss nun mit Folgen eines Straf- und Ordnungswidirkeitenverfahrens rechnen, denn ein E-Scooter gilt, ähnlich wie eine Mofa, als Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgeseztes. Am Mittwoch(19.01.2022)stoppten Beamte gegen 09:45 Uhr einen 35-jährigen Mann aus Hemmoor, der ebenfalls mit einen E-Scooter auf der Zentrumstraße unterwegs war. Bei der Kontrolle zeigte der Fahrer Anzeichen von Betäubungsmittelbeeinflussung. Auch dieser Fahrer muss sich jetzt nach Durchführung der obligatorischen Blutprobe wegen illegalen Betäubungsmittelbesitzes und des Fahrens und dem Einfluss berauschender Substanzen verantworten. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung kontrollierten Beamte am Dienstag (18.01.2022) gegen 08:15 Uhr den Fahrer eines silbernen Audi, welcher mit wilden Überholmanövern auf der B73 im Bereich der Basbecker Straße in Hechthausen aufgefallen war. Bei diesen Vorgängen nahm der Fahrer, ein 22-jähriger Lamstedter, keine Rücksicht auf den Gegenverkehr, so dass es mehrfach zu gefährlichen Situationen kam. Das Ganze spielte sich zu dem im Bereich einer Überholverbotszone ab. Da es sich um einen Firmenwagen handelte, wurde der junge Mann an seiner Arbeitsstelle aufgesucht. Der Lamstedter darf jetzt mit einem Bußgeld und Punkten in der Datei des Kraftfahrtbundesamtes rechnen. In Fällen von fortgesetzten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, insbesondere mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann die Polizei dieses auch an die Führerscheinstelle melden, die ihrerseits die Fahreignung der betreffenden Person im Rahmen einer medizinisch-/psycholoschen Untersuchung überprüfen lassen kann. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Cuxhaven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stephan Hertz Telefon: 04721-573-404 E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de