Viel zu schnell – Raser gestoppt

Pressemeldung der Polizei Wetterau vom 19.01.2022 Viel zu schnell - Raser gestoppt Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen von Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen. Auch auf den Autobahnen ist das so. Zwar gibt es kein generelles Tempolimit, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist jedoch streckenweise limitiert. Neben vorgegebenen Regelungen durch dauerhafte Beschilderungen kann die Verkehrszentrale auch situationsspezifisch die Geschwindigkeit regulieren. Dies geschieht unter anderem, wenn sich Staus bilden, bei Unfällen, im Falle von Gegenständen auf der Fahrbahn oder ähnlichem. Durch die Zuschaltung von Geschwindigkeitsgeboten an den Verkehrsbeeinflussungsanlagen kann diese vorübergehende Limitierung im Bedarfsfall erfolgen und auch kurzfristig wieder aufgehoben werden, wenn sie nicht mehr erforderlich ist. Im Sinne der eigenen Sicherheit und der Sicherheit aller anderer Verkehrsteilnehmer lohnt es sich daher immer auf die Bestimmungen zur gebotenen Geschwindigkeit zu achten. Ob der Fahrer eines VW Caddy die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit am Freitag (14.1.) auf der A5 in Richtung Kassel übersah oder ignorierte ist nicht bekannt. Es spielt für die Folgen aber auch keine Rolle. Aufgrund von Nebel schalteten die Mitarbeiter der Verkehrszentrale Hessen die Verkehrsbeeinflussungsanlage kurz vor der Raststätte Reinhardshain ein und reduzierten mit dem Aufleuchten des entsprechenden Verkehrszeichens die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Der 29-Jährige Caddy-Fahrer fuhr deutlich schneller. Dies fiel einer Zivilstreife der Polizeiautobahnstation Mittelhessen auf. Die Fahnder setzten sich hinter den Volkswagen und protokollierten die Geschwindigkeitsüberschreitung. Bei dem Zivilwagen handelt sich um ein Spezialfahrzeug, das zur Erfassung von Verkehrsverstößen mit besonderer Kameratechnik ausgestattet ist. Dies machte es den Polizisten möglich, die vom Caddy gefahrene Geschwindigkeit zu erfassen und zu protokollieren. Es mussten in der Spitze 135 Stundenkilometer festgestellt werden, was abzüglich der Messtoleranz eine Überschreitung der gebotenen Geschwindigkeit um 48 km/h bedeutet. So schalteten die Fahnder schließlich Blaulicht und Martinshorn an und lotsten den Wagen an der Raststätte zu einer Kontrolle heraus. Hier konfrontierten sie den Fahrer mit seinem Fehlverhalten. Müßige Diskussionen gab es nicht, letztlich konnte der Mann sein Fahrverhalten auf dem Video selbst nochmal einsehen. Ihn erwarten ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie 320 EUR Bußgeld. Corina Weisbrod Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mittelhessen Polizeidirektion Wetterau Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Grüner Weg 3 61169 Friedberg Telefon: 06031-601 150 E-Mail: pressestelle-wetterau.ppmh@polizei.hessen.de oder