Gefahr durch rutschende Eisplatten

Im Winter ist es für jeden Autofahrer eine Schreckensvorstellung: Eisplatten fallen vom vorausfahrenden Lkw auf dahinter fahrende Pkw. Sie wirken wie kiloschwere Steine, die von Brücken geworfen werden. Dadurch können beträchtliche Sach- und Personenschäden entstehen. Die Polizei im Kreis Höxter gibt dazu einige Sicherheitstipps: Autofahrer sollten einen ausreichenden Sicherheitsabstand (rund 50 Meter) bei entsprechender Witterung einhalten und den Lkw möglichst nicht überholen. Auch ein Ausweichmanöver sollte vermieden werden, da es eher zu schwereren Folgen wie zum Beispiel Kollision mit dem Gegenverkehr oder Abkom-men von der Fahrbahn führen kann. Grundsätzlich ist der Lkw-Fahrer gem. § 23 I StVO verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug in einem vorschriftsmäßigen Zustand und verkehrssicher ist. Daher hat er seinen Lkw und Anhänger vor Fahrtantritt von Eisplatten zu befreien. Dazu kann der Fahrer die Plane mit einem Gegenstand von innen anheben oder von außen über ein Gerüst das Dach von Schnee und Eis befreien. Einige Lkw verfügen bereits über Dachheizungen oder Dach-Airbags, um sich der Eisgefahr zu entledigen. Wenn der Lkw-Fahrer mit Eisplatten seine Tour beginnt, dann sind 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg als Sanktion vorgesehen. Wird ein Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht, dann steigt das Bußgeld auf 120 Euro. Wenn zudem ein Verkehrsteilnehmer durch eine Eisplatte verletzt oder sogar getötet wird, dann macht sich der Berufskraftfahrer sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung strafbar. In diesem Fall erwartet ihn eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Des Weiteren verliert er seine Fahrerlaubnis. Kommt es zu einem Unfall, dann sollten sich die Geschädigten das Kennzeichen des Lastwa-gen oder Anhängers merken. Zudem sind Zeugen wie zum Beispiel Beifahrer, andere Auto-fahrer oder Fußgänger nützlich. Denn für den entstanden Schaden haftet der Lkw-Halter und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Ist der Unfallverursacher unbekannt, dann können Auto-fahrer den Schaden über ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung ersetzen lassen. Damit Sie unbeschadet im Straßenverkehr durch die Winterzeit kommen, appelliert die Polizei Höxter, dass Sie einerseits ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Verkehrssicherheit nachkommen und anderseits vorausschauend mit ausreichend Abstand fahren! Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Höxter - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Bismarckstraße 18 37671 Höxter Telefon: 05271 / 962 -1521 E-Mail: pressestelle.hoexter@polizei.nrw.de Ansprechpartner außerhalb der Bürozeiten: Leitstelle Polizei Höxter Telefon: 05271 962 1222