Trunkenheitsfahrt eines Fahranfängers festgestellt
Einem aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass die Polizei in Schwerin die Trunkenheitsfahrt eines 18-jährigen Fahranfängers mit seinem Pkw stoppen konnte.
Der Zeuge meldete am heutigen Morgen um 1.15 Uhr, dass der Tatverdächtige in Schlangenlinien fahre und andere Fahrauffälligkeiten zeigte.
Die Beamten des Polizeihauptreviers Schwerin konnten den Fahrer in der Lübecker Straße einer Kontrolle unterziehen. Hier wurde festgestellt, dass der Deutsche aus Schwerin unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,74 Promille.
Dem Tatverdächtigen wurde eine Blutprobe entnommen; des Weiteren wurden sein Führerschein sichergestellt und Strafanzeige erstattet.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass für junge Kraftfahrer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres die 0,0-Promillegrenze gilt.
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