Bundespolizeidirektion München: Weiterfahrt dank gut gefüllter Reisekasse
Bundespolizei vollstreckt Strafbefehle
Bei Grenzkontrollen auf der A93 hat die Bundespolizei die Reisepläne einer Sudanesin und eines Inders durcheinandergebracht. Beide wurden mit Haftbefehl gesucht. Die sudanesische Staatsangehörige konnte am Donnerstag (20. Januar) dank ihrer offenbar gut gefüllten Reisekasse ihre Fahrt zum Verwandtenbesuch fortsetzen. Auch für den indischen Staatsangehörigen ging es mit "erleichtertem" Geldbeutel weiter.
In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden überprüften Bundespolizisten die Insassen eines Reisebusses, der von Venedig nach München unterwegs war. Dabei fanden die Beamten heraus, dass ein Strafbefehl der Traunsteiner Staatsanwaltschaft für die Sudanesin vorliegt. Die Afrikanerin war im Januar 2020 wegen Urkundenfälschung vom Amtsgericht Rosenheim verurteilt worden. Ihre Geldstrafe in Höhe von rund 1.000 Euro inklusive Verfahrenskosten hatte sie jedoch bisher nicht gezahlt. Das holte die Frau direkt vor Ort nach und konnte nach dem Begleichen der vierstelligen Justizschulden ihre Reise fortsetzen.
Auch einem Inder blieb trotz eines Haftbefehls der Gang ins Gefängnis erspart. Der Passagier eines Fernbusses war im Anschluss an die Kontrolle auf Höhe Kiefersfelden in der Lage, die geforderte Strafe in Höhe von rund 450 Euro zu bezahlen. Bereits 2019 war der 23-Jährige vom Amtsgericht Ingolstadt wegen unerlaubten Aufenthalts zu einer Geldstrafe verurteilt worden, hatte es aber offenbar bislang versäumt, diese zu begleichen. Bei der Rosenheimer Bundespolizei erhielt er nunmehr erneut Gelegenheit dazu. Diese Chance nutzte der indische Staatsangehörige und konnte anschließend weiterfahren.
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