Umtauschpflicht für Führerscheine ‑ Verzicht auf Bußgeld
Seit Mittwoch, 19. Januar, greift die erste Umtauschpflicht von Papierführerscheinen in Deutschland. Auch im Hochsauerlandkreis kommt es durch viele Umtauschersuchen zu einem hohen Arbeitsaufkommen in den Führerscheinstellen. 2021 wurden dort rund 6.500 Führerscheine umgetauscht. Das ist das fünffache der Fälle der vorherigen Jahre. Allein im aktuellen Monat beträgt die Zahl der bisher umgetauschten Führerscheine bereits rund 600 (Stand: 19. Januar). Die Bürgerinnen und Bürger im Hochsauerlandkreis, die ihren abgelaufenen Führerschein umtauschen wollen, erhalten im Rahmen der Antragstellung ein drei Monate gültiges Dokument, mit dem die Fahrerlaubnis bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins nachgewiesen werden kann. Somit muss niemand befürchten, über einen längeren Zeitraum ohne Papiere unterwegs zu sein.
Der hohe Andrang führt jedoch dazu, dass einige Anträge, trotz fristgerechter Einreichung der Betroffenen, noch nicht bearbeitet werden konnten. Die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis wird aus diesem Grund bei Verkehrskontrollen auf diese Besonderheit in den betroffenen Fällen Rücksicht nehmen. In Anwendung des Opportunitätsprinzips wird von einer Ahndung des Verstoßes gegen die Umtauschpflicht in den kommenden Wochen abgesehen, es wird also grundsätzlich kein Verwarngeld verhängt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass derzeit vorrangig die Anträge der aktuell betroffenen Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bearbeitet werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nur die Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen (grau oder rosa) von der Umtauschpflicht betroffen sind.
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