Polizei zieht gleich drei Fahrzeuge aus dem Verkehr – Ratingen – 2201114
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"Drei auf einen Streich" - Am Mittwoch, 19. Januar 2022, zogen die Experten des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann gleich drei Fahrzeuge aus dem Verkehr.
Das war geschehen:
Gegen 13:00 Uhr stoppten die Beamten auf der Straße Rehhecke in Ratingen zunächst eine Fahrzeugkolonne aus zwei Mercedes Benz Sprinter, die jeweils einen Anhänger zogen. Eine Kontrolle der Zugfahrzeuge verlief zunächst ohne Auffälligkeiten. Als die Experten des Verkehrsdienstes mit ihrem geschulten Auge die jeweiligen Zuggabeln überprüften, stellten sie in beiden Fällen gravierende Auffälligkeiten fest. So war in einem Fall die zuvor beschädigte Zuggabel mittels einer nicht zugelassenen Schweißnaht notdürftig repariert worden. Im zweiten Fall war die Zuggabel erheblich verbogen.
Die Kolonne wurde zur weiteren Überprüfung einem Sachverständigen vorgestellt. Beim ersten Anhänger wurden insgesamt acht als "gefährlich" einzustufende Mängel festgestellt. In diesem Fall war die Weiterfahrt nur noch bis zur nächsten geeigneten Werkstatt gestattet.
Beim zweiten Anhänger sah es dann noch schlimmer aus: Nicht nur die Zuggabel war erheblich verbogen, auch der Rahmen wies erhebliche Auffälligkeiten auf: Der Sachverständige stellte Risse und Brüche fest, die insgesamt acht Mängel wurden als "verkehrsunsicher" eingestuft und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Da Anhänger in der Regel vergleichsweise einfach gebaut sind, ist die Anzahl der Mängel als auffällig hoch einzustufen. Die aus Osteuropa stammenden Fahrzeugführer mussten jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100,- Euro entrichten.
Im Anschluss an diese Kontrolle stoppten die Beamten im Kreisverkehr Mettmanner Straße / Former Straße in Ratingen das Fahrzeug eines 52-jährigen Ratingers, welcher mit seinem Lkw Schotter zu einer Baustelle transportieren wollte.
Da der Verdacht einer Überladung bestand, suchten die Beamten eine Brückenwaage auf, wo die Zuladung des Lkw überprüft wurde. Der erste Eindruck der Beamten wurde hierbei bestätigt, denn der Lkw war um satte 2570 kg (über 34 Prozent) überladen!
Den 52-Jährigen erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, welche einen Regelbußgeldsatz von 235,- Euro zur Folge haben wird.
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