BPOL NRW: Bundespolizei stellt 122.350 britische Pfund auf der A 40 sicher – das Clearingverfahren wurde eingeleitet
Bereits am Sonntagabend, 23. Januar 2022 um 21:30 Uhr, überprüfte eine Streifenwagenbesatzung der Bundespolizei auf der Bundesautobahn A 40 an der Anschlussstelle Niederdorf einen 53-jährigen Vietnamesen in einem in Wolfenbüttel zugelassenen Audi A3 nach der Einreise aus den Niederlanden über den ehemaligen Grenzübergang Straelen-Autobahn. Hierbei wies sich der Reisende mit seinem slowakischen Reisepass aus. Die Frage nach mitgeführtem Bargeld über 10.000,- EUR wurde von ihm mehrmals in englischer Sprache verneint. Im Rahmen der anschließenden Fahrzeugkontrolle entdeckten die Beamten dann auf der Rücksitzbank einen Rucksack und hinter dem Fahrersitz zwei Plastiktüten. Darin befanden sich insgesamt 122.350 britische Pfund. Vor Ort machte der Mann keine weiteren Angaben zur Herkunft des Geldes.Zur weiteren Sachbearbeitung wurde die Person dann zum Bundespolizeirevier in Kempen gebracht. Nach Rücksprache mit dem Zollfahndungsamt Essen wurde das Clearingverfahren eingeleitet und die weiteren Ermittlungen durch den Zoll übernommen.
Nach dem Zollverwaltungsgesetz wird der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedsstaaten der EU in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls an den Grenzen und im Landesinneren überwacht. Neben den Zollbediensteten sind auch Beamte der Bundespolizei zur Durchführung der Kontrollen befugt. Grundsätzlich sind bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU mitgeführte Barmittel von mehr als 10.000 EUR auf Befragen mündlich anzuzeigen. Wenn Reisende diese nach Aufforderung nicht oder unvollständig anzeigen, handeln sie ordnungswidrig.
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