Vermeintliche Rechtsanwaltskanzlei versprach 140.000 Euro Geldgewinn für Kauf von Nudeln – Polizei geht von versuchtem Trickbetrug aus

Für den Kauf einer bestimmten Nudelsorte im Einzelhandel ist einem Rentner aus Plau am See ein Bargeldgewinn in Höhe von 140.000 Euro in Aussicht gestellt worden. Eine angebliche Rechtsanwaltskanzlei hatte den 82-Jährigen am Donnerstag unangekündigt angerufen und ihn über die Modalitäten zum Erhalt des hohen Geldgewinns in Kenntnis gesetzt. Demnach solle der Mann in einem beliebigen Geschäft eine Tüte Nudeln eines namhaften Herstellers kaufen und mit dem erhaltenen Kassenbon dann eine Rechtsanwaltskanzlei in Österreich, deren Telefonnummer ihm mitgeteilt wurde, anrufen. Dort werde man den Kassenbon auf Echtheit prüfen und ihm dann die 140.000 Euro als Gewinn auszahlen. Der Senior ging unmittelbar von einem Betrugsversuch aus und beendete das Telefonat. Aus Sicht der Polizei war diese Entscheidung des 82-Jährigen absolut richtig und korrekt, denn erfahrungsgemäß verlangen Telefonbetrüger in der Folge dann vor Auszahlung der vermeintlichen Geldgewinne sogenannte Transfergebühren. Diese betragen in der Regel meist mehrere Tausend Euro. Da es sich bei solchen Anrufen häufig um Betrugsmaschen handelt, werden die Geldgewinne letztlich nur vorgegaukelt, um gutgläubige Opfer um teils erhebliche Bargeldsummen zu prellen. Die Polizei rät, dubiose Anrufe mit Gewinn- oder Geldversprechen bzw. mit Geldforderungen sofort zu beenden. An Fremde sollte niemals Bargeld übergeben bzw. an sie überwiesen werden. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Polizeiinspektion Ludwigslust Pressestelle Klaus Wiechmann Telefon: 03874/411 304 E-Mail: pressestelle-pi.ludwigslust@polizei.mv-regierung.de Internet: