BPOL NRW: Mann leistet mehrfach Widerstand nach Straftat-Bundespolizei leitet Strafverfahren ein und fahndet nach weiteren Tätern
Samstagnacht (29.Januar) hat die Bundespolizei in Münster am Hauptbahnhof zunächst Kenntnis über eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung zum Nachteil eines jungen Mannes erhalten.
Vor Ort wurde durch die Einsatzkräfte ein 18-jähriger Mann festgestellt, bei dem sich der Tatverdacht erhärtete. Zwei weitere unbekannte Täter konnten sich vor Eintreffen der Polizeibeamten entfernen.
Der 18-jährige Tatverdächtige sollte durch die Bundespolizisten zwecks weiterer Maßnahmen der Wache am Bahnhof zugeführt werden. Gegen die Mitnahme sperrte sich der Mann aus Bramsche massiv, sodass er zu Boden gebracht wurde. Zunächst gab er sich beruhigt. Unmittelbar danach griff er mehrfach mit den Händen in Richtung der Beamten, um diese auf Abstand zu halten. Da er sein Handeln trotz mehrfacher Aufforderung nicht unterließ, wurde er abermals zu Boden gebracht und mit Handfesseln fixiert. Anschließend erfolgte die Zuführung zur Wache.
Auf der Wache hat sich der Bramscher so weit beruhigt, dass er nach Abschluss der Maßnahmen von der Wache entlassen wurde.
Gegen den bereits erheblich polizeilich in Erscheinung getretenen Mann wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
In diesem Zusammenhang fragt die Bundespolizei:
Wer kann Angaben zu der körperlichen Auseinandersetzung am 29.01.2022, gegen 03:00 Uhr, im Bereich des Taxistands am Münsteraner Hauptbahnhofs machen?
Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Das Verhalten des Mannes, sowie die strafbaren Handlungen wurden mittels der sogenannten Bodycam dokumentiert.
Die Bodycam wird seit 2019 flächendeckend bei der Bundespolizei eingesetzt. Sie wird offen an der Uniform getragen, zeichnet aber nicht permanent auf. Ihr Einsatz wird angekündigt und durch Einschalten aktiviert. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sehr häufig bereits die Ankündigung des Einsatzes deeskalierend wirkt. Ansonsten können die Aufnahmen als beweissichere Dokumentation Verwendung finden.
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