Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Ostfildern und des Polizeipräsidiums Reutlingen – Klarstellung zur Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern vom 26.01.2022
Ostfildern (ES): Nach der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen gegen die Regelungen der Corona-Verordnung wird in sozialen Netzwerken und Chatgruppen behauptet, es gebe eine Anordnung, zur Durchsetzung des Versammlungsverbots Schusswaffen einzusetzen. Wörtlich wird in den Chatgruppen sogar von einem bestehenden "Schießbefehl" gesprochen.
Die Stadt Ostfildern und das Polizeipräsidium Reutlingen stellen hiermit klar:
- In der Allgemeinverfügung wurde lediglich korrekterweise darauf
hingewiesen, dass ein Versammlungsverbot auch zwangsweise
durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln
der Polizei allgemein - für verschiedenste Einsatzlagen - per
Gesetz zur Verfügung stehen. - Dies wurde besonders in Kreisen der Gegner der Coronamaßnahmen
aufgegriffen und so interpretiert, als ob der Einsatz der
Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur
Durchsetzung des Versammlungsverbots in Erwägung ziehe. Dies
entbehrt jeder Grundlage. Die Polizei trifft bei jedem Einsatz
die erforderlichen Maßnahmen nach den für den konkreten
Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter
besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit. - Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines
Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.Rückfragen bitte an:
Andrea Kopp, 07121/942-1101
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail:reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de