BPOL NRW: Elektroschocker als Taschenlampe getarnt – Beschlagnahmt durch Bundespolizei
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Ein Mann (19) wurde am Sonntagmittag (07. Februar), um 14.50 Uhr, im Duisburger Hauptbahnhof bei einer Polizeikontrolle mit einem Elektroimpulsgerät angetroffen. Gegen den Oberhausener wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Beamte der Bundespolizei kontrollierten den 19-jährigen Deutschen in der Haupthalle des Duisburger Hauptbahnhofs und befragten den jungen Mann nach dem Mitführen von unerlaubten Gegenständen. Dabei kam ein Elektroschocker getarnt als Taschenlampe zum Vorschein. Das Gerät wies kein amtliches Prüfkennzeichen auf und ist somit ohne Ausnahme verboten.
Die Beamten nahmen den 19-Jährigen mit zur Dienststelle. Der Elektroschocker wurde beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der Tatverdächtige konnte um 15.15 Uhr nach Tatvorwurf die Wache verlassen.
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