BPOL NRW: Gelsenkirchener flüchtet vor Bundespolizisten – zwei Haftbefehle offen
Am Sonntagnachmittag (06. Februar) flüchtete ein 41-Jähriger im Hauptbahnhof Gelsenkirchen vor den Bundespolizisten. Wenig später stellten sie den Mann und nahmen ihn aufgrund von zwei Haftbefehlen fest.
Gegen 14:45 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Gelsenkirchener Hauptbahnhof, als sie sich dem Deutschen näherten. Dieser verließ nach Erblicken der Beamten fluchtartig den Hauptbahnhof. Die Aufforderung stehen zu bleiben, ignorierte der 41-Jährige. Der Gelsenkirchener beschleunigte und versuchte wegzurennen. Die Einsatzkräfte eilten dem Mann nach und konnten ihn kurze Zeit später stellen.
Eine Überprüfung seiner Personalien ergab zwei Ausschreibungen zur Festnahme der Staatsanwaltschaft Essen. Wenige Tage zu vor hatte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Mann erlassen, da der Verurteilte sich der Strafvollstreckung bisher entzogen hatte. Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte den Deutschen im Februar 2020 rechtskräftig wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro.
Zudem ordnete das Amtsgericht Gelsenkirchen gegen den 41-Jährigen Untersuchungshaft an, da er im Dezember einer Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war. Ihm wird vorgeworfen, unerlaubt Betäubungsmittel erworben zu haben.
Nach seiner Festnahme wurde er in das Polizeigewahrsam in Gelsenkirchen gebracht. Im Laufe des heutigen Tages soll er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden.
Des Weiteren muss der Polizeibekannte die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßen.
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