Einsatz der Polizeiinspektion Anklam anlässlich mehrerer Versammlungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Die Polizeiinspektion Anklam führte heute (07.02.2022) in mehreren Orten des Landkreises Vorpommern-Greifswald Polizeieinsätze mit zahlreichen Einsatzkräften durch. Anlass waren angemeldete Versammlungen in Anklam, Greifswald, Pasewalk und Penkun sowie nicht angemeldete Versammlungen in Anklam und Torgelow, welche zuvor in sozialen Netzwerken beworben wurde.
In Torgelow nahmen in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr ca. 150 Teilnehmer an einem nicht angemeldeten Aufzug mit Beginn und Ende auf dem Marktplatz teil. Ein Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen, weshalb Auflagen erlassen und mittels Lautsprecherdurchsagen verkündet wurden. Der Großteil der Versammlungsteilnehmer hielt sich zunächst nicht an die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und wurde daher aktiv von den Einsatzkräften angesprochen sowie über Lautsprecherdurchsagen zum Tragen einer Maske aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der überwiegende Teil der Personen nach. Während der Versammlung wurde bei einem Teilnehmer ein Einhandmesser festgestellt, weshalb er von der Versammlung ausgeschlossen wurde. Die Person, die sich offensichtlich zur Reichsbürgerszene bekannte, machte zudem keine Angaben zu seiner Identität und wurde daher zum Zwecke der Personalienfeststellung zum Polizeihauptrevier Pasewalk verbracht. Ein Polizeibeamter der Bundespolizei konnte die Person zweifelsfrei identifizieren, sodass der Mann aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen werden konnte. Neben einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, muss er mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen falscher Namensangabe rechnen. Bei drei weiteren Personen führten Einsatzkräfte eine Identitätsfeststellung durch, da sich die Teilnehmer dauerhaft weigerten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Betroffenen müssen wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten nun mit Anzeigen auf Grund des Verstoßes gegen Auflagen nach dem Versammlungsgesetz rechnen. Des Weiteren wurde wegen der Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.
An einem angemeldeten Aufzug in Penkun unter dem Motto "Penkun steht auf" nahmen in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr ca. 100 Personen teil. Die Versammlung wurde ohne Störungen beendet.
Gegen 17:45 Uhr versammelten sich etwa 20 Versammlungsteilnehmer auf dem Anklamer Marktplatz, um unter dem Motto "Demokratie, Gewaltfrei und Solidarität" zu demonstrieren.
Des Weiteren versammelten sich gegen 18:00 Uhr ca. 200 Personen auf dem Anklamer Markt. Eine Versammlungsanmeldung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald lag nicht vor und ein Versammlungsleiter gab sich gegenüber den Einsatzkräften nach mehrmaliger Aufforderung mittels Lautsprecherdurchsagen nicht zu erkennen. Daher wurden durch die Einsatzkräfte vor Ort Auflagen für den Aufzug erlassen und mittels Lautsprecherdurchsagen verkündet, darunter auch die Auflage zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung der durch die Polizei vorgegebenen Aufzugstrecke. Die Versammlung führte durch das Anklamer Stadtgebiet und endete am Marktplatz. In der Spitze nahmen ca. 310 Personen teil. Fast alle Versammlungsteilnehmer hielten sich nicht an die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Polizei stoppte daraufhin den Aufzug gegen 19:00 Uhr in der August-Bebel-Straße und wies per Lautsprecherdurchsagen auf die Einhaltung der Maskenpflicht hin. Die Versammlungsteilnehmer wurden zusätzlich von den Einsatzkräften angesprochen und zum Tragen einer Maske aufgefordert. Dieser Aufforderung kamen nur sehr wenige Teilnehmer nach. Darüber hinaus setzte sich der Aufzug selbständig wieder in Bewegung, wobei von der zuvor festgelegten Aufzugsstrecke abgewichen wurde. Eine Kooperation der Teilnehmer mit den Einsatzkräften der Polizei war überwiegend nicht zu erkennen. Schlussendlich erreichte der Aufzug um 19:15 Uhr den Marktplatz und wurde beendet. Bei sieben Personen führten Einsatzkräfte eine Identitätsfeststellung durch, da sich die Teilnehmer dauerhaft weigerten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Betroffenen müssen wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten nun mit Anzeigen auf Grund des Verstoßes gegen Auflagen nach dem Versammlungsgesetz rechnen. Außerdem beleidigte eine Person die eingesetzten Polizeikräfte, weshalb eine entsprechende Strafanzeige aufgenommen wurde.
Eine weitere Versammlung in Form eines Aufzuges wurde bei der Versammlungsbehörde für die Stadt Pasewalk angemeldet. Gegen 19:10 Uhr setzten sich ca. 300 Teilnehmer in Form eines Aufzuges unter dem Motto "Stoppt den Maßnahmenterror" in Bewegung. Mehrere Personen des Aufzugs hielten sich nicht an die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Polizei stoppte daraufhin den Aufzug, nahm Kontakt zur Versammlungsleitung auf, welche anschließend auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinwies. Die Versammlungsteilnehmer wurden zusätzlich aktiv von den Einsatzkräften angesprochen und über Lautsprecherdurchsagen zum Tragen einer Maske aufgefordert. Nachdem die Teilnehmer der Aufforderung nachkamen, setzte sich der Aufzug wieder in Bewegung und erreichte gegen 20:10 Uhr den Pasewalker Marktplatz, wo er im Anschluss für beendet erklärt wurde. Bei acht Personen führten Einsatzkräfte eine Identitätsfeststellung durch, da sich die Teilnehmer dauerhaft weigerten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Betroffenen müssen wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten nun mit Anzeigen auf Grund des Verstoßes gegen Auflagen nach dem Versammlungsgesetz rechnen. Des Weiteren wurde ein Polizeibeamter beleidigt, weshalb eine entsprechende Anzeige erstattet wurde.
In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fanden auf dem Marktplatz mehrere angemeldete stationäre Versammlungen statt, eine dritte Versammlung wurde anschließend in Form eines angemeldeten Aufzuges durchgeführt. Unter dem Motto: "Mein Körper, meine Wahl - für echte Impffreiheit und verhältnismäßige Politik" versammelten sich bei der wiederkehrenden, stationären Versammlung ca. 400 Teilnehmer. Die Auflage zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde nicht von allen Teilnehmern eingehalten. Die Polizei nahm daraufhin mehrmals Kontakt zur Versammlungsleitung auf, welche anschließend auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinwies. Die Versammlungsteilnehmer wurden zusätzlich aktiv von den Einsatzkräften angesprochen und zum Tragen einer Maske aufgefordert. Die Versammlung wurde gegen 19:45 Uhr ohne weitere Störungen beendet.
Der Gegenprotest an diesem Abend wurde durch eine angemeldete Versammlung unter dem Motto "Solidarität statt Hass und Hetze!" zum Ausdruck gebracht. An der stationären Versammlung auf dem Greifswalder Markplatz nahmen in der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:10 Uhr in Spitze knapp 100 Personen teil. An die erteilten Auflagen der Versammlungsbehörde, u. a. auch eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hielten sich alle Teilnehmer dieser Versammlung.
Eine dritte Versammlung fand im Anschluss als angemeldeter Aufzug statt. Unter dem Motto "Lasst uns wieder WIR sein!" starteten gegen 20:15 Uhr ca. 400 Menschen vom Marktplatz durch das Greifswalder Stadtgebiet. Die überwiegende Anzahl der Teilnehmer aus der zuvor beendeten stationären Versammlung "Mein Körper, meine Wahl - für echte Impffreiheit und verhältnismäßige Politik" nahm an diesem Aufzug teil. Der Auflage zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kamen zahlreiche Teilnehmer des Aufzuges nicht nach, sodass die Polizei den Aufzug gegen 20:30 Uhr in der Steinstraße stoppte. Die Versammlungsteilnehmer wurden aktiv von den Einsatzkräften angesprochen und zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aufgefordert. Nachdem der überwiegende Teil der Personen dieser Aufforderung nachkam, durfte sich der Aufzug wieder in Bewegung setzen. Der Aufzug erreichte gegen 21:15 Uhr den Markplatz in Greifswald und wurde beendet.
Gegen 20:30 Uhr kam es entlang der Aufzugsstrecke im Bereich der Pestalozzistraße zu einer Sitzblockade mit ca. 15 Personen, an der der Aufzug vorbeigeführt wurde. Diese Spontanversammlung wurde ohne weitere Störungen gegen 21:10 Uhr für beendet erklärt.
Darüber hinaus wurde eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Kunsturhebergesetz aufgenommen, da eine Person bei einer zurückliegenden Versammlung unberechtigt fotografiert wurde. Dieses Foto wurde mit einem Schriftzug auf ein öffentlich ausgehängtes Plakat gedruckt.
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