Beckum. 70 statt 25 = „Fußgänger“
Mit 70 km/h anstatt der zugelassenen 25 km/h ist ein 16-Jähriger am Samstag (05.02.2022, 13.28 Uhr) auf seinem Mofa-Roller in Beckum umhergefahren.
Polizisten fiel der Beckumer auf, als er mit rund 70 km/h vor ihnen auf der Geißlerstraße in Beckum fuhr. Bei der Kontrolle von Fahrer und Fahrzeug stellten die Beamten fest, dass das Kleinkraftrad eine Zulassung für lediglich 25 km/h und der Jugendliche nur eine Mofa-Prüfbescheinigung hat.
Damit ist er ohne gültigen Versicherungsschutz und ohne erforderlichen Führerschein gefahren.
Die Weiterfahrt wurde dem 16-Jährigen untersagt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Erziehungsberechtigte informiert.
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