Nienburg: Ruderblatt verbogen – Binnenschiff darf nicht weiterfahren

(Haa) Im Zuständigkeitsbereich der Wasserschutzpolizeistation (WSPSt) Nienburg gehören sogenannte Binnenschiffsunfälle zur täglichen Streifentätigkeit der dort tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Am Freitag, den 04.02.2022, meldete sich ein Schiffsführer in der Dienststelle der WSPSt Nienburg in der Brückenstraße. Der Mann gab an, dass er an der Schleuse Langwedel ein Binnenschiff mit stark verbogenem Ruderblatt hatte liegen sehen. "Ein defektes Ruderblatt kann je nach Wasserstand und Stärke der Strömung abreißen und dadurch eine große Gefahr für die dortige Schifffahrt darstellen.", so Julia Haase, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. "Eine Streifenbesatzung ging dem Zeugenhinweis direkt nach und fuhr die Weser in Richtung Langwedel hinunter." An der Schleuse Langwedel konnten die Polizeibeamten das besagte Binnenschiff nicht antreffen. So setzten sie ihre Fahrt auf der Suche nach dem beschädigten Schiff fort. Schlussendlich entdeckten die Beamten es in der Schleuse Dörverden. Dort konnten die Polizisten auch das von dem Zeugen beschriebene beschädigte Ruderblatt sehen - es ragte deutlich sichtbar aus dem Wasser heraus. Der 63-jährige Schiffsführer räumte gegenüber den Polizeibeamten ein, dass das Ruder am Donnerstagvormittag durch eine Grundberührung zwischen Achim und Bremen beschädigt worden war. Zu diesem Zeitpunkt war das Schiff mit 1200 Tonnen Sand/Kies beladen und flussabwärts unterwegs gewesen, weshalb die Beschädigung zuerst nicht aufgefallen war. Erst nachdem der Sand/Kies abgeladen worden war, war die Beschädigung sichtbar geworden. Bis der Schaden durch einen entsprechenden Sachverständigen begutachtet worden war, untersagten die Polizisten in Absprache mit dem zuständigen Wasserschifffahrtsamt Weser in Verden dem 63-Jährigen die Weiterfahrt. Außerdem leiteten sie gegen den Schiffsführer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des nicht Meldens des Unfalls ein. Am Samstag wurde das Schiff von einem Sachverständigen technisch überprüft. Das Weiterfahrverbot konnte daraufhin aufgehoben werden. In diesem Fall aber nur für die Fahrt in eine Werft zum Zweck der Reparatur. Ob durch den Unfall Beschädigungen an der Fahrrinne bzw. dem Uferbereich der Weser entstanden sind, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Eine Überprüfung steht noch aus. Rückfragen bitte an: Julia Haase Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg Presse-und Öffentlichkeitsarbeit Amalie-Thomas-Platz 1 31582 NIENBURG Telefon: 05021 9778-204 Fax2mail: +49 511 9695636008