Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Hamburg – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen
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AllgemeinverfügungHauptbahnhofHamburg.pdfPDF - 118 kBÜbersicht-Skizze-HbfHamburg.pdfPDF - 635 kB
Die Bundespolizei wird am kommenden Wochenende (11. bis 13. Februar) im Hauptbahnhof Hamburg eine "Waffenverbotszone" einrichten. Folgen der Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Auch ein Zwangsgeld ist bei uneinsichtigen Personen möglich. Dieses unabhängig von einem möglichen Strafverfahren.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofes Hamburg, ausschließlich der Mönckeberg Passage. Der Zeitraum ist auf Freitag, den 11. Februar 2022, 19:00 Uhr bis Samstag, den 12. Februar 2022, 02.00 Uhr, und am Samstag, den 12. Februar 2022, 18:00 Uhr bis Sonntag, den 13. Februar 2022, 02.00 Uhr, begrenzt.
In diesem Zeitraum gilt das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für alle Personen, die sich im Geltungsbereich/Gültigkeitszeitraum der Allgemeinverfügung im Hauptbahnhof Hamburg aufhalten bzw. diesen betreten (Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen).
Der Hauptbahnhof Hamburg ist einer der wichtigsten Eisenbahnknoten Deutschlands. Mit rund 550.000 Reisenden pro Tag ist er der meistfrequentierte Fernbahnhof in Deutschland.
Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer charakterisieren die polizeiliche Lage im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich und beeinflussen die Sicherheit von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung. Aufgrund der bisher festgestellten Straftaten im Hauptbahnhof Hamburg und Reisezügen von und nach Hamburg besteht die unmittelbare Gefahr, dass unbeteiligte Reisende, das Zugbegleitpersonal und Dritte erhebliche Verletzungen erleiden könnten.
In der Langzeitbetrachtung traten derartige Gewaltdelikte speziell in den Abend- und Nachtstunden an den Wochenenden auf.
Im Bahnhof und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein.
Vornehmlich an den Wochenenden und in den dortigen Abendstunden sind steigende Besucherzahlen der Altersgruppen der 15- bis 45- Jährigen im Hauptbahnhof Hamburg zu verzeichnen, die den Bahnhof als Treffpunkt nutzen, um dort zu verweilen und um von dort in andere Vergnügungsbereiche der Stadt Hamburg zu gelangen. Erfahrungsgemäß erreichen in den späten Abendstunden bzw. frühen Morgenstunden teilweise stark alkoholisierte Personen wieder den Hauptbahnhof. In diesen Zeiträumen besteht die konkrete Gefahr, dass alkoholisierte Personen bestohlen/beraubt werden oder sich Konfrontationen entwickeln, die dann in körperlichen Auseinandersetzungen enden. Betroffen sind hierbei seltener Reisende und Pendler, sondern insbesondere alkoholisierte und erlebnisorientierte Personen, sowie in der Folge auch Bahnpersonal und Mitarbeitende der Bundespolizei.
Weiterhin verdeutlicht die polizeiliche Erfahrung, dass die Aggressionsschwelle sinkt und Gewaltstraftaten signifikant ansteigen.
Die angekündigten Kontrollen sollen einerseits das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände erhellen und andererseits die klare Botschaft vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgeführt werden sollten. Konfliktreiche Situationen können im Zusammenhang mit zugriffsbereiten Waffen zu einem erheblich höheren Gefährdungspotential für alle Beteiligten führen.
Daraus resultiert Folgendes:
Gemäß der Allgemeinverfügung ist das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof in dem angegebenen Zeitraum verboten. Die Verbotszone verfolgt das Ziel, die Sicherheit für Bahnhofsbesucher und Reisende zu erhöhen.
Neben einer Verfolgung der Straftaten/Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz (WaffG), werden Zuwiderhandlungen gegen das Verbot gesondert verfolgt. Gegen betroffene Personen kann ein Hausverbot für den Hauptbahnhof, aber darüber hinaus auch ein zukünftiger Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung, initiiert werden. Zudem kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Michael Schuol, ständiger Vertreter des Präsidenten der Bundespolizeidirektion Hannover: "Wir wollen mit diesem Einsatz ein deutliches Zeichen setzen, dass Waffen, Messer und gefährliche Gegenstände im Bahnhofsbereich nicht geduldet werden - die Bundespolizei stellt sich damit Tendenzen zu strafbaren Handlungen und Widerständen mit Konsequenz und Nachhaltigkeit entgegen!"
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
Ergänzend informiert die Bundespolizei:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt
waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten
bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des
Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für
Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
- Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten
trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft
erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer
Schadensvergrößerung führen.
- Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende
Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung
der Situation beitragen können.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
und wer Opfer ist.
- Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den
Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen
Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle
Folgen haben.Eine Alternative bietet z.B. ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt.
Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/)
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
-Pressestelle-
Jörg Ristow
Telefon: 0511 67675-4101
Mobil: 0160-96964896
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