BPOL NRW: Nach Ankunft Festnahme: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Flughafen Köln/Bonn

Als ein 28-Jähriger am Donnerstagnachmittag (10. Februar 2022) gegen 16 Uhr mit dem Flugzeug aus Wien in Köln landete, drohten dem österreichischen Staatsangehörige anstatt eines Besuchs der Rheinmetropole zunächst ein Aufenthalt hinter Gittern: Als Bundespolizisten den Mann kontrollierten, stellten sie einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut fest, die seit dem 20. September letzten Jahres nach ihm fahnden ließ. Grund für die Ausschreibung war eine Verurteilung durch das Amtsgericht Freising im Jahr 2020 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro sowie 78, 50 Euro Verfahrenskosten hatte der Gesuchte bisher nicht beglichen. Um einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen zu entgehen, musste der Mann zumindest die Geldstrafe bezahlen. Als es ihm jedoch nur gelang 1300 Euro vor Ort aufzutreiben, kam ihm eine Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zu Gute: Der Haftbefehl wurde nicht aufrechterhalten, der Mann aufgefordert, den Restbetrag in Höhe von 278,50 Euro in den kommenden Tagen bei einer Polizeidienststelle zu entrichten. Um 18 Uhr - zwei Stunden nach seiner Ankunft- konnte er freien Fußes die Dienststelle verlassen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Köln/Bonn Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2203/9522-1040 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.