Mehrfach gesucht und einschlägig vorbestraft – Unbelehrbarkeit kommt Autofahrer teuer zu stehen

Rund 1.600EUR musste ein 27-Jähriger am vergangenen Donnerstag bezahlen, um einer einmonatigen Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu entgehen. Darüber hinaus erhielt er drei neuerliche Strafanzeigen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Dem vorausgegangen war eine Kontrolle durch Einsatzkräfte der Bundespolizei, denen der Fahrer und das Fahrzeug im Rahmen einer Streifenfahrt auffielen. Bei der anschließenden Überprüfung des 27-Jährigen stellte sich zunächst heraus, dass diesem bereits 2015 die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Gleichzeitig war sein Auto weder zugelassen noch versichert und die verwendeten Fahrzeugkennzeichen waren amtlich nicht verausgabt. Dementsprechend wird nun wegen Kennzeichenmissbrauchs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Zulassung gegen den Mann ermittelt. Zusätzlich dazu ergab die Überprüfung seiner Personalien, dass er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit einem Haftbefehl gesucht wird. Auch zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes war der 27-Jährige deswegen sowie wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Antidopinggesetz ausgeschrieben. Den haftbefreienden Betrag in Höhe von knapp 1.600EUR konnte er bezahlen und so die einmonatige Freiheitsstrafe abwenden. Die Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken Maxie Imgenberg Pressesprecherin Telefon: 06826/522-1006 E-Mail: bpoli.saarbruecken.oea@polizei.bund.de