BPOL NRW: 17-Jähriger mit verbotenem Messer unterwegs – Bundespolizei verweist auf bevorstehende Waffenverbotszone
Gestern Abend (14. Februar) hielten Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen Jugendlichen mit einem Einhandmesser an. Dies zeigt abermals die Notwendigkeit der bevorstehenden Waffenverbotszone.
Gegen 22 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Dortmund einen jungen Mann. Währenddessen gab der Dortmunder zu, ein Einhandmesser mit sich zu führen.
Das Messer konnte schnell mit einer Hand, bzw. mit einer Bewegung des Daumens einsatzbereit gemacht werden.
Der 17-Jährige erklärte, dass er das Messer lediglich für die Zubereitung von Speisen nutzen würde. Jedoch musste die Bundespolizei in der Vergangenheit vermehrt feststellen, dass Messer dieser Art auch schnell in Konfliktsituationen eingesetzt werden.
Die Beamten stellten das Messer sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein.
In diesem Zusammenhang verweist die Bundespolizei auf die morgen beginnende Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen hin. Dieser Sachverhalt verdeutlicht abermals die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme.
Weitere Informationen können Sie unter der Pressemitteilung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5140858 entnehmen.
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