Bei zwei Kontrollen drei Haftbefehle vollstreckt / Fahndungserfolge der Bundespolizei
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung der Grenze zu den Niederlanden konnten Beamte der Bundespolizei am Mittwoch binnen weniger Stunden bei zwei Kontrollen gleich drei Haftbefehle vollstrecken.
Zunächst wurde gegen 14:45 Uhr auf dem Autobahnparkplatz Waldseite Süd der Autobahn 30 ein Auto mit polnischer Zulassung angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl nach dem 36-jährigen Beifahrer fahnden ließ. Der Pole war 2018 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen zu verbüßen oder 900,- Euro zu bezahlen. Weil der Mann die Geldstrafe bei den Bundespolizisten begleichen konnte, blieb ihm der Freiheitsentzug erspart.
Gegen 18:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten dann im Bahnhof Bad Bentheim einen 48-jährigen Fahrgast eines grenzüberschreitend verkehrenden Zuges aus den Niederlanden. Bei der Überprüfung der Personalien des Georgiers stellten die Beamten fest, dass die Justiz gleich mit zwei Haftbefehlen nach dem Mann fahnden ließ.
Aufgrund einer seit 2021 rechtskräftigen Verurteilung wegen Diebstahl geringwertiger Sachen hatte er noch eine Geldstrafe von 450,- Euro zu bezahlen oder eine Restersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen abzusitzen. Ein weiterer Schuldspruch datierte bereits aus dem Jahr 2017. Wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls musste der 48-Jährige noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verbüßen oder die geforderte Geldstrafe von 1.000,- Euro begleichen. Da er die beiden offenen Geldstrafen direkt bei den Beamten bezahlen konnte, ersparte auch er sich einen Aufenthalt im Gefängnis.
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