Unerlaubter Aufenthalt und Haftbefehl
Am gestrigen Sonntag, den 20. Februar 2022 konnten die Beamten des Bundespolizeireviers im Überseehafen einen 37-jährigen Serben ermitteln. Dieser befand sich mit seinem Fahrzeug auf dem Weg nach Schweden. Bei seiner Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann seine maximale Aufenthaltsdauer im Schengenraum um 68 Tage überschritten hatte und sich somit unerlaubt aufhält. Zudem lag ein durch die Staatsanwaltschaft ausgestellter Strafvollstreckungshaftbefehl vor, in dem der Serbe zur Zahlung einer Geldstrafe wegen Urkundenfälschung in Höhe von 1.500,- Euro aufgefordert wurde oder eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen hat.
Dieser Haftstrafe konnte er entgehen, da seine Lebensgefährtin die geforderte Geldstrafe auf einem Polizeirevier in Berlin einzahlte.
Nachdem die Einzahlbestätigung bei den Bundespolizisten einging, konnte der Mann seine Reise nach Schweden fortsetzen.
Wegen der Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer wurde ein Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
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