Unerlaubter Aufenthalt und Haftbefehl

Am gestrigen Sonntag, den 20. Februar 2022 konnten die Beamten des Bundespolizeireviers im Überseehafen einen 37-jährigen Serben ermitteln. Dieser befand sich mit seinem Fahrzeug auf dem Weg nach Schweden. Bei seiner Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann seine maximale Aufenthaltsdauer im Schengenraum um 68 Tage überschritten hatte und sich somit unerlaubt aufhält. Zudem lag ein durch die Staatsanwaltschaft ausgestellter Strafvollstreckungshaftbefehl vor, in dem der Serbe zur Zahlung einer Geldstrafe wegen Urkundenfälschung in Höhe von 1.500,- Euro aufgefordert wurde oder eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen hat. Dieser Haftstrafe konnte er entgehen, da seine Lebensgefährtin die geforderte Geldstrafe auf einem Polizeirevier in Berlin einzahlte. Nachdem die Einzahlbestätigung bei den Bundespolizisten einging, konnte der Mann seine Reise nach Schweden fortsetzen. Wegen der Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer wurde ein Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Rostock Kopernikusstr. 1b 18057 Rostock Pressesprecher Frank Schmoll Telefon: 0381 / 2083 1003 E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .