Pkw entzieht sich Verkehrskontrolle – Insassen verteilen drei Kilogramm Marihuana auf A3 – Drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft

MARKTHEIDENFELD, LKR. MAIN-SPESSART. Ein 18-jähriger Pkw-Fahrer hat sich am späten Freitagnachmittag einer geplanten Verkehrskontrolle der Aschaffenburger Verkehrspolizei auf der A3 entzogen. Während seiner Flucht haben die weiteren Fahrzeuginsassen mehrere Pakete mit Marihuana auf den Seitenstreifen der Autobahn geworfen. Die drei Tatverdächtigen konnten festgenommen werden und sitzen auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft. Etwa gegen 17:00 Uhr geriet der Daimler-Benz eines 18-Jährigen auf der A3 auf Grund seiner unsicheren Fahrweise ins Visier einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach. Der Fahrer beachtete die Anhaltesignale des Streifenwagens jedoch nicht, sondern flüchtete mit hoher Geschwindigkeit und verließ im weiteren Verlauf die Autobahn an der Anschlussstelle Marktheidenfeld. Auf der Staatsstraße 2315 rammte der Mann mit seinem Fahrzeug ein Dienstfahrzeug der Verkehrspolizei und verletzte eine Polizeibeamtin. Zudem wurde hierbei ein weiteres unbeteiligtes Fahrzeug beschädigt. Der Grund für die Flucht kristallisierte sich danach schnell heraus, nachdem aus der Beifahrerseite des Fahrzeuges mehrere Pakete mit insgesamt drei Kilogramm Marihuana aus dem Fenster geworfen wurden. Kurze Zeit später konnte der Pkw gestoppt und alle drei Fahrzeuginsassen im Alter von 18 bis 23 Jahren vorläufig festgenommen werden. Der 18-jährige Fahrer wurde zudem einer Blutentnahme unterzogen, da er im Verdacht stand, sein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel geführt zu haben. Die drei Männer verbrachten die Nacht in der Haftzelle der Polizei und wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg am Samstag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser ordnete auf Grund des dringenden Tatverdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die Untersuchungshaft an. Die drei Männer befinden sich in verschiedenen Justizvollzugsanstalten. Der 18-jährige Fahrer muss sich zudem wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr und Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verantworten.