Ehepaar getötet – 16-jährige Tochter in Haft
MISTELBACH, LKR. BAYREUTH. Nach dem Auffinden eines getöteten Ehepaares am 9. Januar 2022 in Mistelbach befindet sich neben dem 18-jährigen Tatverdächtigen nun auch die Tochter des Ehepaars in Untersuchungshaft.
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth und des Polizeipräsidiums Oberfranken
Rückblick
Nach einem Notruf fanden Einsatzkräfte der Bayreuther Polizei am Morgen des 9. Januar 2022 einen 51-jährigen Kinderarzt und dessen 47-jährige Ehefrau tot im Souterrain ihres Anwesens in Mistelbach. Bereits wenige Stunden später nahmen die Polizisten einen 18-jährigen Tatverdächtigen, den Freund der ältesten Tochter des Paares, im Bayreuther Stadtgebiet fest. Dieser sitzt seitdem wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft.
Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl gegen Tochter
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erließ ein Ermittlungsrichter nun auch Haftbefehl gegen die Tochter. Im Zuge der noch andauernden Ermittlungen erhärtete sich gegen die 16-Jährige der dringende Tatverdacht, als Mittäterin an der Ermordung ihrer Eltern beteiligt gewesen zu sein.
Demnach soll das junge Paar gemeinsam den Tatentschluss gefasst haben, die Eheleute zu töten.
Während der 18-Jährige dem Ärzteehepaar tödliche Stichverletzungen zufügt haben soll, steht seine Freundin unter Verdacht, ihm die ungehinderte Tatausführung ermöglicht und dadurch einen aktiven Beitrag zum Tötungsdelikt geleistet zu haben. Das Tatmotiv dürfte wohl in innerfamiliären Streitigkeiten zu suchen sein.
Nach Vollendung des Tatgeschehens flüchteten sie gemeinsam nach Bayreuth und stellten sich in der Folge der Polizei. Während die Tatbeteiligung des 18-Jährigen bereits von Anfang an im Raum stand, war die Rolle der Tochter zunächst unklar.
Am heutigen Dienstag wurde die Jugendliche dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bayreuth aufgrund eines zuvor von der Staatsanwaltschaft Bayreuth erwirkten Haftbefehls vorgeführt. Der Ermittlungsrichter ordnete wegen des Verdachts des Mordes in zwei Fällen die Untersuchungshaft an. Die junge Frau befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Zurückhaltende Berichterstattung
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth betont, dass sich die Ermittlungen gegen eine Jugendliche richten, für die aufgrund ihres Alters ein besonders schutzwürdiges Persönlichkeitsinteresse vorliegt. Aus diesem Grund müssen öffentliche Auskünfte durch Staatsanwaltschaft und Polizei zurückhaltend bleiben. Fragen, die über die Inhalte der aktuellen Presseerklärung hinausgehen, können demnach nicht beantwortet werden.