E-Roller mit mindestens 85 km/h Spitzengeschwindigkeit
Am vergangenen Freitag gegen 12 Uhr staunten die Beamten des Verkehrsdienstes der Polizei über einen E-Roller-Fahrer: Auf dem Radweg von Sümmern in Richtung Iserlohn fuhr er parallel zur Barendorfer Straße genauso schnell wie die Beamten in ihrem Streifenwagen. In Höhe Barendorf wurde der 23-Jährige angehalten und kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass der E-Scooter bauartbedingt mindestens 85 km/h schnell ist.
Da es in Deutschland für derartige Fahrzeuge keine Betriebserlaubnis zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gibt, wurde der E-Scooter sichergestellt. Ferner wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Fahrer und Besitzer eingeleitet.
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