+++Verkehrskontrollen zur Fastnachtszeit+++
Auch wenn in diesem Jahr über die Fastnachtszeit viele
Veranstaltungen nicht stattfinden werden, sorgt die Polizei Westhessen in diesen
Tagen für Sicherheit im Straßenverkehr.
Nach wie vor gilt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von
Alkohol oder Drogen eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle mit
schwerwiegenden Folgen ist. Aus diesem Grund werden die Beamtinnen und Beamten
ein besonderes Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern werfen.
Wer sich ans Steuer eines Autos setzt, sollte nur absolut nüchtern fahren. Zum
Thema Alkohol und Straßenverkehr hier noch einmal die wichtigsten Fakten:
Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt
grundsätzlich die 0,0-Promille-Grenze. Für alle anderen kann aber bereits ab 0,3
Promille der Führerschein in Gefahr sein. So muss man bei einem Unfall oder
Ausfallerscheinungen auch bei diesem Wert mit einem entsprechenden
Strafverfahren rechnen. Genau wie bei der sogenannten absoluten
Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille. Hier heißt es dann: Blutentnahme und
Führerschein weg - hinzu kommen Punkte in Flensburg und eine teure Geldstrafe.
Ab 0,5 Promille begeht man schon eine Ordnungswidrigkeit. Mindestens 500 Euro
Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind die Folge.
Restalkohol am nächsten Morgen: Wer nach einer durchgefeierten Nacht nur ein
paar Stunden schläft, hat am nächsten Morgen unter Umständen noch Restalkohol im
Blut, denn der Körper baut durchschnittlich nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab.
Gerät man damit in eine Kontrolle, kann das unangenehme Folgen haben. Im Zweifel
sollte man am Morgen das Auto lieber stehen lassen. Auch Drogen wie Cannabis,
Ecstasy und andere illegale Substanzen werden von den Polizisten bei
Verkehrskontrollen erkannt. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern
drohen hier neben dem Verlust der Fahrerlaubnis auch noch eine Anzeige wegen des
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westhessen
Polizeidirektion Rheingau-Taunus
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1043/1041/1042
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