Lippstadt – Unfall auf der B55 mit drei Verletzten vom 04.10.2021 – Versicherungsbetrug
Mit einer Pressemeldung (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65855/5037737) wurde über einen Verkehrsunfall auf der B55 am 04.10.2021 berichtet. Bei einem Überholvorgang sollen, laut Angaben der vor Ort anwesenden Personen, zwei Pkw zusammengestoßen und danach ins Schleudern geraten sein. Dadurch sollen zwei Personen verletzt worden sein.
Umfangreiche Ermittlungen konnten diesen Unfallhergang widerlegen. So waren auf der Fahrbahn keine entsprechenden Spuren vorhanden und bei der Unfallaufnahme erschienen unerwartet und plötzlich eine ganze Reihe von Angehörigen, welche die Beamten durch permanentes Reden ablenkten. Auch ein Gutachter bestätigte im weiteren Verlauf, dass sich ein Pkw während des Zusammenstoßes der Fahrzeuge gar nicht bewegt hat. Die Schäden an den Fahrzeugen passten nicht zu den Schilderungen.
Die Beteiligten stellten trotzdem gegenüber der Versicherung finanzielle Forderungen - eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs war die logische Konsequenz. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Versicherungsbetrug immer eine Straftat ist und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Neben den Konsequenzen des Strafverfahrens wird der Schaden zudem nicht durch die Versicherung reguliert werden.
Für die Beteiligten wird es jetzt nur negative Konsequenzen geben: Strafverfahren, keine Leistung der Versicherung, Reparatur der eigenen Schäden und Anwaltskosten (we)
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