Diebstahl eines Pkw – Widerruf der Fahndung

Wie am Donnerstag (24.02.2022) mit Meldung 261 berichtet, meldete die Geschädigte ihren Pkw am 23.02.2022 als gestohlen. Das Fahrzeug war in der Hofeinfahrt eines Einfamilienhauses in Schnelldorf (Lkrs. Ansbach) geparkt. Der Verbleib des Fahrzeugs konnte geklärt werden. Aufgrund der Pressemeldung gingen bei der Polizei sachdienliche Hinweise ein. Die Kriminalpolizei Ansbach konnte hierdurch den Verbleib des weißen Seat Ibizas klären. Erstellt durch: Gloria Güßbacher / bl Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro - Pressestelle Richard-Wagner-Platz 1 D-90443 Nürnberg E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de Erreichbarkeiten: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 17:00 Uhr Telefon: +49 (0)911 2112 1030 Telefax: +49 (0)911 2112 1025 Freitag 07:00 bis 15:00 Uhr Telefon: +49 (0)911 2112 1030 Telefax: +49 (0)911 2112 1025 Sonntag 11:00 bis 14:00 Uhr Telefon: +49 (0)911 2112 1030 Telefax: +49 (0)911 2112 1025 Außerhalb der Bürozeiten: Telefon: +49 (0)911 2112 1553 Telefax: +49 (0)911 2112 1525 Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet: