Borken – Alkoholisiert und ohne die nötige Fahrerlaubnis
Mit einer Strafanzeige endete in der Nacht zum Freitag die Autofahrt eines 17-Jährigen. Der Jugendliche konnte die erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorweisen, als Polizeibeamte ihn kontrollierten. Ein Atemalkoholtest ließ auf einen Blutalkoholwert von circa 1,3 Promille schließen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt. Sie leiteten ein Strafverfahren gegen den Fahrer ein und ein gesondertes gegen den Halter des Wagens. Ein Arzt entnahm dem Jugendlichen in der Polizeiwache eine Blutprobe, um den Grad der Alkoholisierung exakt nachzuweisen.
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Thorsten Ohm
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