Mann will Maskenpflicht umgehen – mit Folgen
Ein 21-jähriger Mann aus Neustadt am Rübenberge (Landkreis Hannover) zeigte bei einer Fahrscheinkontrolle während der Zugfahrt von Hannover in Richtung Kassel eine ärztliche Bescheinigung auf seinem Smartphone vor, die ihn von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreite.
Da der Bahnmitarbeiter seine Zweifel bei der Überprüfung des Attests hatte, verständigte dieser die Bundespolizeiinspektion Kassel.
Im Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe angekommen übernahm eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kassel den Fall und stellte anhand einer Fälschungsvorlage, bereitgestellt durch den Bahnmitarbeiter, die Unrichtigkeit des vorgezeigten Attests fest.
Der 21-Jährige wurde daraufhin seitens der DB AG von der Fahrt ausgeschlossen.
Gebrauch von unrichtigen Gesundheitszeugnissen ist strafbar!
Der Mann wurde vor Ort durch die Bundespolizeiinspektion Kassel strafprozessual belehrt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den Mann u.a. ein Strafverfahren wegen ,,Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse'' eingeleitet.
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