Bundespolizeidirektion München: Syrer und Niederländer unter Schleusungsverdacht
Rosenheimer Bundespolizei ermittelt gegen mutmaßliche Schleuser
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Montag (28. Februar) Ermittlungen gegen zwei syrische Staatsangehörige wegen Schleuserei aufgenommen. Sie werden beschuldigt, drei Landsleute von Österreich aus illegal nach Deutschland gebracht zu haben. Auch ein Niederländer, der auf der A93 kontrolliert wurde, muss voraussichtlich schon bald mit einem Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern rechnen.
Montagnacht überprüften die Bundespolizisten im Grenzgebiet bei Oberaudorf einen Pkw mit deutschen Kennzeichen. Von den insgesamt sechs Insassen, die laut eigenen Angaben alle aus Syrien stammen, konnten sich lediglich zwei ordnungsgemäß ausweisen. Der Fahrer sowie drei weitere Mitfahrer hatten keine Papiere für den geplanten Aufenthalt in Deutschland dabei. Offenbar handelt es sich um Verwandte des Beifahrers, der in der Vergangenheit bereits wegen Einschleusens polizeilich in Erscheinung getreten war. Alle sechs Personen wurden zur Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei gebracht. Dort stellte sich heraus, dass drei der mutmaßlich Geschleusten erst vor wenigen Tagen aus Deutschland abgeschoben worden waren. Damit einhergehend hatten sie ein zwölf Monate gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot erhalten. Dennoch trafen die Beamten nun erneut auf die Abgeschobenen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen hat die Rosenheimer Bundespolizei alle drei noch am gleichen Tag nach Österreich zurückgewiesen. Auch der Fahrer wurde wegen seines illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Gegen ihn und den Beifahrer, die beide in Schleswig-Holstein registriert beziehungsweise gemeldet sind, wurde ferner ein Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet.
Auf der Inntalautobahn stoppte die bayerische Polizei einen Pkw mit niederländischer Zulassung. Hinter dem Lenkrad saß ein 25-jähriger Niederländer, der sich ordnungsgemäß auswies. Seine Begleiter, ein syrischer Staatsangehöriger und ein Palästinenser, konnten keine gültigen Einreisepapiere vorlegen. Ersten Erkenntnissen der Bundespolizei zufolge hat der Fahrzeugführer gewusst, dass seine zwei Bekannten nicht über die erforderlichen Dokumente verfügten. In der Vergangenheit waren die 21 und 30 Jahre alten Männer offenbar bereits in den Niederlanden registriert worden. Daher veranlasste die Rosenheimer Bundespolizei, dass sie dorthin zurückkehren mussten. Nachdem der aus Syrien stammende Fahrer eine Strafanzeige wegen Einschleusens entgegengenommen hatte, durfte er seine Reise fortsetzen, muss aber voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren rechnen.
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