Ergebnisse der Fahren.Ankommen.LEBEN!-Kontrollen mit Schwerpunkt „Vorrang und Vorfahrt“ im Bereich der Polizeiinspektion Anklam

Im Februar 2022 führten die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Anklam im Landkreis Vorpommern-Greifswald diverse Verkehrskontrollen im Zusammenhang mit der landesweiten Kampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! durch. Dabei lag der Schwerpunkt in diesem Monat auf "Vorrang und Vorfahrt". Das Missachten von Vorfahrts- und Vorrangregelungen zählt seit Jahren zu den Hauptunfallursachen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Missachtung von Vorfahrt- und Vorrangregelungen ist weiterhin die zweithäufigste Ursache bei den Verkehrsunfällen in unserem Bundesland. Aus diesem Grund widmete sich die Landespolizei im Monat Februar diesem Thema und führte verstärkt entsprechende Verkehrskontrollen durch. Dabei war es wichtig, alle Verkehrsteilnehmer für dieses Thema zu sensibilisieren. Egal ob Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer - Verkehrssicherheit geht uns alle an, unabhängig wie wir uns im Straßenverkehr bewegen. Insgesamt haben die Polizistinnen und Polizisten der Polizeiinspektion Anklam im Monat Februar 584 Vorfahrt- und Vorrangverstöße festgestellt. In 489 Fällen haben PKW- und LKW-Fahrer die Verstöße begangen, 94 Mal missachteten Fahrradfahrer Vorrang und Vorfahrt. Des Weiteren hat die Polizei im Landkreis Vorpommern-Greifswald unter anderem 1138 Geschwindigkeitsverstöße, 66 Verstöße gegen die Gurtpflicht und 35 Überholverstöße festgestellt. Außerdem wurden 17 Anzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgenommen, wobei davon vier Personen betrunken auf dem Fahrrad unterwegs waren. In Greifswald waren innerhalb von knapp einer Woche gleich drei Autofahrer betrunken unterwegs. Am 16. Februar 2022, gegen 14.30 Uhr, informierte eine Zeugin telefonisch die Polizei über einen betrunkenen männlichen Autofahrer, welcher mit seinem PKW in der Wolgaster Landstraße sichtlich betrunken auf den Parkplatz eines Supermarktes gefahren war. Polizeibeamte des Polizeihauptreviers Greifswald kontrollierten den Audi-Fahrer und stellten bei einem Atemalkoholtest 2,59 Promille beim 69-jährigen Fahrzeugführer fest. Am 22.02.2022, gegen 17:10 Uhr, informierte ebenfalls eine Zeugin die Polizei über einen betrunkenen Autofahrer, diesmal in der Anklamer Straße in Greifswald. Greifswalder Beamte kontrollierten auch in diesem Fall das beschriebene Fahrzeug und stellten beim 55-jährigen VW-Fahrer einen Atemalkoholwert von 2,63 Promille fest. Anders lief es am 24.02.2022. Gegen 06:30 Uhr fiel den Beamten des Polizeihauptreviers Greifswald während ihrer Streifenfahrt ein Fahrzeug mit deutlich auffälliger Fahrweise in der Grimmer Landstraße auf. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stelle sich heraus, dass der 58-jährige Opel-Fahrer bereits am frühen Morgen mit 2,35 Promille unterwegs war. In allen drei Fällen wurden Blutprobenentnahmen in der Greifswalder Universitätsklinik durchgeführt und die Führerscheine der PKW-Fahrer beschlagnahmt. Außerdem müssen sich alle drei Fahrzeugführer nun jeweils in einem Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. In Sachen Geschwindigkeitsverstoß hält dagegen ein 18-Jähriger einen traurigen Rekord. Beamte der Besonderen Verkehrsüberwachung der Polizei Vorpommern-Greifswald hatten ihn am frühen Morgen des 18.02.2022 kontrolliert, nachdem dieser mit einem Mercedes Benz C 450 AMG (367 PS) auf der B110 von der Stadt Usedom in Richtung Anklam mit überhöhtem Tempo zahlreiche gefährliche Überholmanöver vollzog. Die Beamten nahmen mit ihrem zivilen Fahrzeug sofort die Verfolgung des Mercedes auf. Zwischenzeitlich fuhr der 18-Jährige mit Geschwindigkeiten deutlich über 200 km/h. Weil er sich auch der Polizeikontrolle entziehen wollte, wurde der Führerschein des jungen Mannes, der aus der Region Anklam kommt, noch am Kontrollort beschlagnahmt und ihm die Weiterfahrt untersagt. Außerdem muss er sich nun wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) und wegen weiterer Verstöße verantworten. Bei einer Geschwindigkeitskontrolle des Polizeireviers Ueckermünde am 25.02.2022 in Eggesin waren gleich zehn Autofahrer deutlich zu schnell unterwegs. Ein Fahrzeugführer hatte in der Pasewalker Straße bei erlaubten 50 kmh satte 85 km/h auf dem Tacho, als ihn die Beamten stoppten. Für den PKW-Fahrer bedeutet die Überschreitung von 35 km/h innerorts nun ein Bußgeld von 260 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Auch im Jahr 2022 werden die themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!" weiter fortgesetzt. In den folgenden Monaten wird die Polizei immer wieder neue Schwerpunkte setzen und dabei vor allem Kontrollen im Zusammenhang mit den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr durchführen. So sollen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin sensibilisiert und auf die häufigsten Unfallursachen aufmerksam gemacht werden. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Ben Tuschy Telefon: 03971 251-3040 E-Mail: pressestelle-pi.anklam@polizei.mv-regierung.de Internet: