52-jähriger Autofahrer weist sich mit Führerschein seines toten Bekannten aus
Montagmittag (28.02.22) kontrollierten Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers im nördlichen Kreisgebiet von Nordfriesland einen Autofahrer, der mit einem Pkw und Pferdeanhänger unterwegs war.
Auf Nachfrage händigte der 52-jährige Mann den kontrollierenden Polizeibeamten einen alten rosafarbenen Führerschein und die Fahrzeugpapiere für den Pkw und den Anhänger aus.
Bei der Durchsicht der Papiere stellten die Polizisten fest, dass in dem Führerschein das Foto fehlte. Der Fahrzeugführer gab an, dass er sich darum kümmern werde, dass ein neues Bild in den Führerschein komme. Als die Polizeibeamten einen Personalausweis zum Abgleich der Personalien verlangten, wurde durch den Fahrzeugführer mitgeteilt, dass er diesen nicht dabei habe.
Der Fahrzeugführer konnte seine genaue Adresse im Kreis Schleswig Flensburg nicht benennen. Die Beamten ließen nicht locker und letztendlich gestand der 52-Jährige, dass er im Jahre 2001 seinen eigenen Führerschein in der Tschechischen Republik wohl nicht ganz legal erlangt, diesen jedoch im gleichen Jahr verloren hatte und seitdem, also über 20 Jahre, ohne Führerschein fast täglich gefahren sei, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Vor ca. einem Jahr habe er dann beim Ausräumen einer Wohnung eines verstorbenen Bekannten den Führerschein des Verstorbenen an sich genommen. Bereits zu diesem Zeitpunkt habe das Foto in dem Führerschein gefehlt.
Den Fahrzeugführer erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und falscher Namensangabe.
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