POL-GÜ: Vollstreckung von Haftbefehlen nach einem Ladendiebstahl
Am Freitag, den 04.03.2022, waren Beamte des Polizeihauptrevier Güstrow im Netto-Markt in der Neuen Straße im Einsatz. Mitarbeiter des Discounters stellten dort gegen 16:30 Uhr einen deutschen Ladendieb fest, welcher erst flüchtete, jedoch durch einen beherzt eingreifenden Zeugen noch vor dem Eintreffen der Polizei gestellt werden konnte. Durch die Mitarbeiter konnte so das Stehlgut wieder übernommen und die Identität des Diebes geklärt werden. Allerdings hatte er noch vor Eintreffen der Polizei eine günstige Gelegenheit zur Flucht genutzt. Die Ermittlungen ergaben, dass zwei Haftbefehle gegen den Tatverdächtigen bestehen. Diese konnten dann bei einem Folgeeinsatz wegen ruhestörendem Lärm vollstreckt werden, bei dem der vermeintliche Ladendieb angetroffen wurde. Hier war dann auch noch Anzeige wegen Unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel zu erstatten, die bei ihm gefunden wurden. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Julian Klug
Polizeikommissar
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