Fahrradfahrer auf der Fußgängerbrücke erwischt – Fehlverhalten zieht weitere Folgen nach sich
Gestern Mittag (08.03.22) sprachen Bundespolizisten einen Radfahrer, der auf Fußgängerbrücke in Richtung Bahnhof Neubrandenburg unterwegs war, auf sein Fehlverhalten an.
Eine anschließende Überprüfung seines Personalausweises ergab, dass dieser bereits im November 2021 abgelaufen war. Dabei wird auch bekannt, dass der 29-jährige Deutsche sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten musste.
Auf Nachfrage nach Betäubungsmittel ließ der Neubrandenburger freiwillig den Beamten einen Blick in seinen mitgeführten Rucksack sowie der geöffneten Jacke gewähren. Dabei fiel den Bundespolizisten ein Schlüsselbund mit einem Faustdolch auf. Darauf angesprochen gab der Mann an, dass es doch nur ein Schlüsselanhänger sei. Die Antwort der Bundespolizisten darauf war nun, ihm einen Tatvorwurf zu eröffnen. Bei dem Faustdolch handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz, der sichergestellt wurde.
Der Neubrandenburger wird sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen und darüber hinaus wird ihm ein Gang zum Einwohnermeldeamt nicht erspart bleiben.
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