Einzelmeldung für den Bereich Cloppenburg
Ankündigung von Kontrollen in der Fahrradstraße "Kirchhofstraße"
Immer wieder steht der Verkehr in der Fahrradstraße "Kirchhofstraße" im öffentlichen Diskurs. In der Vergangenheit haben uns hierzu auch Hinweise/Beschwerden aus der Bevölkerung erreicht. Dabei stand seinerseits im Raum, dass die Fahrradstraße unberechtigter Weise durch AutofahrerInnen als Durchgangsstraße/Abkürzung genutzt wird. Die Polizei führte daraufhin stichprobenartig sowie im Rahmen der Streife Kontrollen in der Kirchhofstraße durch - u.a. auch Geschwindigkeitskontrollen.
Diese Kontrollen sollen nun - wo die Temperaturen wieder nach oben klettern und immer mehr Radfahrende auf unseren Straßen unterwegs sind - erneut verstärkt werden. Zudem erreichte uns aktuell eine Beschwerde einer Bürgerin darüber, dass nun die FahrradfahrerInnen aufgrund des hohen Kraftfahrverkehrs auf der Fahrbahn auf den Gehweg ausweichen würden und insbesondere Schulkinder dadurch an einem sicheren Weg gehindert werden.
Die erste Kontrolle findet an diesem Freitagmorgen, um 7.30 Uhr, statt.
MedienvertreterInnen, die Interesse haben, die Kontrolle zu begleiten, können sich unter 04471-1860-104 oder unter pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de anmelden.
In der darauffolgenden Zeit sollen weitere unangekündigte Kontrollen stattfinden.
An dieser Stelle möchten wir an die wichtigsten Verkehrsregeln innerhalb einer Fahrradstraße erinnern:
- In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. - Erlaubt sind Fahrräder, Pedelecs, die maximal 25 km/h erreichen,
und E-Scooter - Falls Autos und Motorräder dort (so in der Kirchhofstraße)
zugelassen sind, dürfen sie FahrradfahrerInnen weder behindern, noch
gefährden. - FahrradfahrerInnen dürfen nebeneinander fahren - das ist hier
ausdrücklich erlaubt. Sie müssen für AutofahrerInnen keinen Platz
machen. Die gesamte Fahrbahnbreite ist also für den Radverkehr
bestimmt. - Das Zusatzzeichen "Anlieger frei" schließt den Durchgangsverkehr
aus. - Dort, wo das Überholen erlaubt wäre, muss ein Mindestabstand von
1,5m zu RadfahrerInnen eingehalten werden.- Der Gehweg in der Kirchhofstraße ist für FußgängerInnen bestimmt.
Ausnahme: Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg noch benutzen. Dies schließt die Begleitperson ein.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
POKin Uta-Masami Bley
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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