Bundespolizeidirektion München: Diensthundeführer trifft auf Kampfhund – Ungewöhnliche Zeiten – Menschlichkeit siegt

Aus einem in München ankommenden Regionalexpress wurde am Donnerstagnachmittag (10. März) ein Besitzer mit Kampfhund - ohne Beißkorb und Leine gemeldet. Ein Diensthundeführer der Bundespolizei nahm sich der Sache an. Nach 15 Uhr war in München der RE5 aus Salzburg angekommen. Im Zug herrschte bereits helle Aufregung und Reisende verständigten die Bundespolizei, weil ein Mitreisender einen unangeleinten, beißkorblosen Kampfhund mit sich führte. Beim Eintreffen des Zuges in München erwartete ein Diensthundeführer der Bundespolizei den reisenden Hundebesitzer, wie sich herausstellte, ein marokkanischer Student aus der Ukraine. Der Mann war wegen des Krieges in der Ukraine mitsamt seinem Hund geflüchtet und über Polen und Salzburg nach München gereist. Eine Überprüfung ergab, dass die Einfuhr und der Besitz des vom Vertriebenen mitgeführten "Staffordshire-Terrier" in der Bundesrepublik aufgrund des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nur in Ausnahmefällen möglich ist. Ausnahmen können nur bei berechtigtem Interesse bewilligt werden. Die bayerische Kampfhundeverordnung eröffnet einem Hundehalter die Möglichkeit, der Gemeinde mittels eines Sachverständigengutachtens glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, dass ihm den Besitz erlaubt. Der Vertriebene konnte glaubhaft darlegen, dass er auf dem Weg zu Familienangehörigen nach Dortmund war und noch am selben Tag weiter nach Nordrhein-Westfalen reisen würde. Der Diensthundeführer nahm sich einer kurzen Prüfung der Gefährlichkeit des mitgeführten Kampfhundes an. Danach überließ er dem Marokkaner einen Ersatz-Beißkorb, der für Notfälle mitgeführt wird und gestattete dem angeleinten "Stafford-Terrier" die Weiterreise. Der Marokkaner wurde zudem mit einem Dolmetscher belehrt, dass er sich unmittelbar nach seiner Ankunft in Dortmund unverzüglich bei der Polizei bzw. Gemeinde zu melden hat, um dort die weitere Vorgehensweise zum Besitz des "Staffordshire-Terriers" zu klären. Rückfragen bitte an: Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.