Ermittlungen nach Verkehrsunfällen

In neun Fällen ermittelt das Verkehrskommissariat in Hürth nach Verkehrsunfällen, bei denen Autofahrende von den Unfallstellen geflüchtet sein sollen. Zeugen gaben in drei Fällen entscheidende Hinweise. In einem Fall soll die Verursacherin an der Unfallstelle zudem ihr vorderes Kennzeichen verloren haben. In der Zeit zwischen 8.30 Uhr und 19 Uhr ist es am Donnerstag (10. März) im Rhein-Erft-Kreis mit Schwerpunkten in Kerpen und Frechen zu insgesamt neun Verkehrsunfällen mit Flucht gekommen. Zum Teil entstanden hohe Sachschäden. Um 8.30 Uhr soll eine Autofahrerin nach Zeugenangaben in Frechen-Königsdorf auf der Lochnerstraße nach rechts von der Fahrbahn abgekommen sein und ein Verkehrszeichen touchiert haben. Sie soll dabei ihr vorderes Kennzeichen verloren haben. Eine Zeugin sah das Nummernschild auf der Straße und fotografierte es. Ein Autofahrer soll um 12 Uhr in Frechen "An der Synagoge" beim Ausparken nach Zeugenangaben gegen ein geparktes Auto gestoßen sein und dieses beschädigt haben. Der Autofahrer soll seine Fahrt fortgesetzt haben, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Anhand des abgelesenen Kennzeichens leiteten Polizeibeamte Ermittlungen an der Halteranschrift ein. Dort trafen sie auf einen Tatverdächtigen (86). Ein Zeuge soll um 19 Uhr in Kerpen ein Auto bemerkt haben, welches auf der Straße "Zum Vogelrutherfeld" in Richtung Zeisigweg gefahren sein soll. In Höhe der Hausnummer 47 habe die Person am Steuer das Auto rangiert, um augenscheinlich in eine Parklücke zu fahren. Dabei soll das Fahrzeugheck gegen ein geparktes Auto gestoßen sein und das Fahrzeug beschädigt haben. Anschließend habe der Fahrer oder die Fahrerin den Wagen wenige Meter neben der Unfallörtlichkeit in einer Parklücke abgestellt und sei zusammen mit einem Kind in ein nahegelegenes Mehrfamilienhaus gegangen. Ermittlungen dort ergaben, dass eine Frau den Unfallwagen genutzt hatte. Sie machte zu den Tatvorwürfen keine Angaben. In allen Fällen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren ein. Die Polizei weist darauf hin, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Zudem kann zusätzlich die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist zur Neuerteilung des Führerscheins verhängt werden. (bm) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de