BPOL NRW: Gesuchter zahlt Geldstrafe bei Überprüfung durch die Bundespolizei
Am 12.03.22 stellten Beamte der Bundespolizei bei der Überprüfung eines 30 - jährigen Polen auf der Autobahn 40 bei Wachtendonk fest, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau hatte diesen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Der Mann hatte eine Geldstrafe von 2700 Euro, 500 Euro Geldbuße und 304,80 Euro Kosten zu zahlen. Durch Zahlung der Geldstrafe bei der Bundespolizei entging der Reisende einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Auch das Amtsgericht Oberndorf und die Staatsanwaltschaft Lörrach suchten den Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Aufenthaltsermittlungen und zwecks Sicherstellung seiner Fahrerlaubnis. Diese hatte der 30 - Jährige jedoch nicht dabei.
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