Bundespolizeidirektion München: Zivilcourage am Hauptbahnhof: Stark alkoholisierte 21-Jährige tickt aus
Zwei Menschen kamen am frühen Sonntagmorgen (13. März) im Hauptbahnhof München einer 27-Jährigen zu Hilfe, die unvermittelt von einer stark alkoholisierten 21-Jährigen beim Einsteigen in einen Zug körperlich attackiert worden war.
Eine Bürgerin wandte sich an die Wache der Bundespolizei am Gleis 26 des Münchner Hauptbahnhofes und meldete gegen 02:45 Uhr, dass am Bahnsteig 25 zu einer Körperverletzung gekommen sei.
Vor Ort konnten Bundespolizisten mehrere Beteiligte antreffen und zur Wache mitnehmen. Zudem wurden Videoaufnahmen des Bahnsteiges ausgewertet. Ermittlungen ergaben, dass eine 21-jährige Somalierin unvermittelt auf eine 27-jährige Deutsche zu rannte, als diese in den dort bereitgestellten "ALX" einsteigen wollte. Dabei riss die mit 4,06 Promille erheblich alkoholisierte Somalierin der 27-Jährigen aus Hiltpoltstein, Lkr. Forchheim, unvermittelt an den Haaren und brachte sie damit zu Boden. Zwei unbeteiligte Zeugen, ein 37-jähriger Deutscher aus Gunzenhausen und ein 25-jähriger Somalier aus München, beobachteten den Vorfall und schritten unverzüglich ein, sodass die Aggressorin von ihrem Opfer abließ. Die ebenfalls erheblich alkoholisiert wirkende Angegriffene, die eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ablehnte, konnte ebenso wenig wie die 21-jährige einvernommen werden, daher ist unklar, ob sich vorher etwas ereignet hatte oder die beiden evtl. bekannt und zuvor sogar gemeinsam unterwegs waren.
Die Frau aus Oberfranken erlitt keine sichtbaren Verletzungen. Im Rahmen der Sachbearbeitung wurde bekannt, dass die 21-Jährige schon des Öfteren Kontakt mit der Polizei hatte. Sie wurde für mehrere Stunden bis zum Nachmittag von der Bundespolizei in Schutzgewahrsam genommen. Die Somalierin wird nun wegen Körperverletzung eine Strafanzeige erhalten. Zudem wurde ihr nach der Ausnüchterung ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Schweinfurt ausgehändigt. Wegen Erschleichens von Leistungen war sie zur Zahlung einer Geldstrafe, ersatzweise zu 65 Tagen Freiheitsstrafe, aufgefordert worden.
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Wolfgang Hauner
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