Rechtsmittel im Fall Jatta

Rechtsmittel im Fall Jatta (anschließend an die Pressemitteilung vom 06.12.2021) In dem vorbezeichneten Strafverfahren erklärt Generalstaatsanwalt Dr. Fröhlich: Ich habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 07. März 2022 sofortige Beschwerde einzulegen. Grund hierfür ist, dass das Rechtsmittel bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg hat. Darüber hinaus müssen erst noch bei den Akten befindliche Schriftsätze ausgewertet werden, die zwar in die Gerichtsentscheidung eingeflossen sind, der Staatsanwaltschaft jedoch zum Teil niemals zur Kenntnis gelangten. Die Prüfung erfolgt - wie auch die Anklageerhebung - ausschließlich nach juristischen Maßstäben. Sie ist weder von Zeitungskampagnen, noch darauf beruhenden Meinungsumfragen oder Kommentaren Dritter abhängig. Hamburg, den 14.03.2022 Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens Tel.: 040/42843 1699 Fax: 040/42798 1900 e-mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle Telefon: 040-42843-2108