Gemeinsame Pressemitteilung des Hessischen Landeskriminalamtes, der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main // „Hawala-Banking“

In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts der Geldwäsche und des unerlaubten Erbringens von Zahlungsdienstleistungen ("Hawala-Banking") ist es heute zu Durchsuchungen und einer Festnahme gekommen. In einem seit Anfang 2021 wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der gewerbsmäßigen Geldwäsche und des Verstoßes gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz geführten Ermittlungskomplex haben die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt heute insgesamt 13 Objekte in Deutschland und Schweden durchsucht. Ein 43-jähriger Beschuldigter aus Mörfelden-Walldorf mit äthiopischer Abstammung wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main festgenommen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe aus Zoll / Polizei Hessen richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte eritreischer und äthiopischer Herkunft im Alter von 30 bis 62 Jahren. Die Durchsuchungen in Deutschland erfolgten in Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Mörfelden-Walldorf sowie in Baden-Württemberg (Offenburg) und im Saarland (Homburg). Die schwedischen Durchsuchungsobjekte befinden sich im Großraum Stockholm. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit Ende 2019 als Mitglieder einer Organisationsstruktur gegen Gebühr Gelder unklarer Herkunft in erheblichem Umfang in Europa, insbesondere in Deutschland und Schweden, eingesammelt zu haben, um sie nach Eritrea, Äthiopien und Sudan zu verbringen (sogenanntes "Hawala-Banking"). Keiner von ihnen soll über eine entsprechende Genehmigung zur Erbringung derartiger Zahlungsdienstleistungen verfügt haben. Auf die Gruppierung aufmerksam wurden die Ermittler dadurch, dass der Zoll seit Ende des Jahres 2020 bei Kontrollen am Frankfurter Flughafen vermehrt Transporte hoher Bargeldbeträge in aufgegebenen Koffern festgestellt hatte. Bereits im Vorfeld der heutigen Aktion konnten so Gelder in Höhe von mehr als 1,5 Millionen Euro sichergestellt werden. An den Vollstreckungsmaßnahmen sind etwa 100 Beamte des Zollfahndungsamtes, des Landeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums Südosthessen beteiligt. Der festgenommene Beschuldigte soll heute zur Verkündung des Haftbefehls dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorgeführt werden. Weiterführende Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Rückfragen bitte an: Hessisches Landeskriminalamt Telefon: 0611/83-8310 E-Mail: pressestelle.hlka@polizei.hessen.de