Bocholt – Unversichert mit E-Scooter unterwegs
Die Fahrt mit ihrem E-Scooter nahm ein unfreiwilliges Ende: Polizeibeamte stoppten am Montag in Bocholt eine Jugendliche, die ihnen zuvor aufgefallen war. Die 15-Jährige befuhr den Radweg an der Münsterstraße auf der für sie links liegenden Seite. Bei der Kontrolle stellte sich heraus: Der E-Scooter besitzt weder Beleuchtung noch Straßenzulassung, zudem fährt er schneller als 20 km/h - dieser Wert markiert die Obergrenze bei Elektrokleinstfahrzeugen, die überhaupt eine Zulassung besitzen können. Die Folge: Auch eine Versicherung bestand für das relativ flotte Exemplar der Bocholterin nicht. Zudem konnte sie keine Fahrerlaubnis vorweisen.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt.
E-Scooter stehen hoch im Kurs. Der elektromobile Fahrspaß muss sich aber im gesetzlichen Rahmen bewegen - eine Frage der Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr. Ob Mindestalter, Versicherungspflicht oder Regeln fürs Fahren: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat Fragen, Antworten und weiterführende Links zum Thema auf seiner Homepage anschaulich zusammengestellt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html
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