Mutmaßliche Rauschgifthändler in Untersuchungshaft

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bamberg und des Polizeipräsidiums Oberfranken BAMBERG/WÜRZBURG/NÜRNBERG. Komplexe Ermittlungen der Kriminalpolizei Bamberg führten in Franken gleich zu mehreren Festnahmen von mutmaßlichen Drogenhändlern. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg sitzen zwei Tatverdächtige nun in Untersuchungshaft. Polizisten aus Bamberg liefern Ermittlungsansätze Den Stein ins Rollen brachten im Februar 2022 zivile Beamte der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, als sie eine weibliche Person kontrollierten, die Methamphetamin zum Weiterverkauf bei sich hatte. Im Rahmen der darauffolgenden Ermittlungen erlangten die Beamten der zuständigen Kriminalpolizei Bamberg Hinweise auf mögliche Käufer, darunter eine Frau aus dem Landkreis Bamberg. Über die 39-Jährige stießen die Kriminalbeamten auf den mutmaßlichen Lieferanten und seinen 33 Jahre alten wahrscheinlichen Mittäter. Gleich mehrere Kilo unterschiedlichen Rauschgifts soll die Frau von dem 36-Jährigen bezogen haben. Festnahme der Beschuldigten Am vergangenen Montag, den 14. März 2022, erfolgte im Zuge taktischer Ermittlungen der Zugriff durch die Bamberger Rauschgiftfahnder und Zivilkräfte, als der 36-jährige Tatverdächtige versuchte, mehrere hundert Gramm Amphetamin und Crystal zu verkaufen. Die Ordnungshüter nahmen den Mann fest. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung im Bereich Würzburg, fanden sie mehr als ein Kilo Methamphetamin, Cannabis und über 1.000 Ecstasy-Tabletten. Auch den 33-Jährigen, der das Betäubungsmittel gelagert haben soll, nahmen die Polizisten fest und fanden zudem weitere größere Mengen an Drogen bei ihm in Nürnberg. Darüber hinaus hatte der Mann auch noch eine geladene Schreckschusswaffe parat liegen. Zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft Die beiden 33- und 36-jährigen Tatverdächtigen wurden Anfang der Woche einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg Untersuchungshaftbefehl erließ. Die Männer sitzen nun in Justizvollzugsanstalten und werden sich wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten müssen. Es drohen langjährige Freiheitsstrafen.