Bundespolizeidirektion München: Schwester hilft – Auto bleibt trotzdem stehen

Bundespolizei verhaftet Autofahrer und stellt Wagen sicher Die Bundespolizei hat am Donnerstag (17. März) bei Grenzkontrollen auf der A8 bei Bad Aibling einen Deutsch-Russen festgenommen. Er wurde mit Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg gesucht. Der Gang ins Gefängnis blieb ihm dank der finanziellen Unterstützung seiner Schwester erspart. Sein Auto musste dennoch stehen bleiben. Auf Höhe der Anschlussstelle Bad Aibling kontrollierten die Bundespolizisten die Insassen eines Wagens mit schweizerischen Kennzeichen. Der Fahrer wies sich zunächst lediglich mit einer ukrainischen Aufenthaltserlaubnis aus. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten einen gültigen russischen Pass und einen Führerschein aus der Schweiz. Zudem entdeckten sie einen abgelaufenen deutschen Pass und einen ungültigen Personalausweis. Eine genauere Überprüfung der Personalien des Mannes, der die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit besitzt, ergab, dass er bereits 2015 am Amtsgericht Pasewalk wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war. Eine Restgeldstrafe in Höhe von 2.700 Euro war der 40-Jährige jedoch schuldig geblieben. Ersatzweise sah der Strafbefehl einen knapp zweimonatigen Haftaufenthalt vor. Mangels finanzieller Möglichkeiten informierte der Festgenommene seine Schwester über die Misere. Zu seinem Glück zahlte sie die geforderte Summe bei einer Polizeidienststelle in Nordrhein-Westfalen ein. Mit seinem Pkw durfte der Mann, der in der Schweiz einen festen Wohnsitz hat, trotzdem nicht weiterfahren. Mithilfe der schweizerischen Behörden hatten die Bundespolizisten herausgefunden, dass sein Auto bereits seit etwa fünf Monaten abgemeldet und der Versicherungsschutz entzogen worden war. Der Wagen wurde sichergestellt. Auf den Deutsch-Russen kommt voraussichtlich schon bald das nächste Strafverfahren zu. Die verständigte Polizeiinspektion Bad Aibling ermittelt wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Rückfragen bitte an: Yvonne Oppermann Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2201 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .